19. November, 2024

Lexikon

Eigengeschäft

Eigengeschäft (also known as Eigenhandel) ist ein Begriff aus dem Bereich des Kapitalmarkts und bezeichnet den Handel von Finanzinstrumenten durch Finanzinstitute für eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Im Eigengeschäft tätigt ein Finanzinstitut wie beispielsweise eine Bank, ein Wertpapierhandelshaus oder eine Investmentgesellschaft Transaktionen, um Gewinne zu erzielen.

Das Eigengeschäft unterscheidet sich grundlegend vom Kundengeschäft, bei dem Finanzinstitute als Vermittler für ihre Kunden handeln. Beim Eigengeschäft ist das Finanzinstitut selbst am Handel beteiligt und agiert als Marktteilnehmer. Dadurch besteht das Ziel darin, durch geschickte Transaktionen Gewinne zu realisieren und Risiken zu kontrollieren.

Typische Instrumente im Eigengeschäft sind Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Derivate oder Devisen. Die Investitionsentscheidungen werden von spezialisierten Händlern getroffen, die über fundiertes Wissen und Erfahrung im Handel mit Finanzinstrumenten verfügen.

Eigengeschäfte können sowohl auf kurzfristigen Handelsstrategien basieren, bei denen die Händler versuchen, kurzfristige Preisbewegungen auszunutzen, als auch auf langfristigen Anlagestrategien, bei denen das Finanzinstitut Positionen über einen längeren Zeitraum hält, um von Wertsteigerungen oder Dividendenzahlungen zu profitieren.

Der Eigenhandel birgt jedoch auch Risiken für die Finanzinstitute. Die Volatilität der Märkte, unvorhersehbare Ereignisse oder unzureichendes Risikomanagement können zu Verlusten im Eigengeschäft führen. Aus diesem Grund unterliegen Finanzinstitute regulatorischen Vorschriften und Aufsicht, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Insgesamt ist das Eigengeschäft ein wichtiger Bestandteil des Kapitalmarkts und hilft den Finanzinstituten, zusätzliche Erträge zu generieren. Es bietet auch Liquidität und effiziente Preisbildung auf den Märkten.