Die Insolvenz des renommierten Küchenherstellers Alno, die einst bundesweite Aufmerksamkeit erregte, erfährt ein weiteres juristisches Nachspiel. Ab Montag stehen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder des Unternehmens vor der Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts. Neben Insolvenzverschleppung wird ihnen auch Untreue vorgeworfen. Ein dritter Angeklagter sieht sich dem Vorwurf der Beihilfe zur Untreue gegenüber.
Alno, einst bekannt für seine erstklassigen Küchen, hatte im Sommer 2017 Insolvenz angemeldet. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch auf der Grundlage ihrer Ermittlungen überzeugt, dass die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens erheblich früher eingetreten sein könnte. Trotz der Insolvenzbemühungen und der Übernahme wesentlicher Unternehmensanteile durch einen Investor verlief die Rettung der Küchenproduktion letztlich erfolglos, und auch das übernehmende Unternehmen musste Insolvenz anmelden.
Interessanterweise umfasste die Anklage der Staatsanwaltschaft ursprünglich neun Personen, jedoch wurde das Verfahren gegen sechs von ihnen eingestellt. Der laufende Prozess ist vorerst bis Anfang September terminiert und verspricht, weitere Einblicke in die Geschehnisse rund um die Alno-Insolvenz zu geben.
Der Insolvenzverwalter Martin Hörmann, der für die Abwicklung der Alno AG verantwortlich zeichnet, berichtete, dass insgesamt 1268 Gläubiger Forderungen in Höhe von 1,68 Milliarden Euro geltend gemacht hatten. Letztlich wurden Forderungen in Höhe von 200 Millionen Euro als berechtigt anerkannt. Eine Abschlagszahlung von zehn Prozent wurde im vierten Quartal 2024 an die Gläubiger ausgezahlt, deren Forderungen in der Insolvenztabelle vermerkt sind.