Druckkündigung ist ein rechtlicher Begriff, der im Bereich des Arbeitsrechts Anwendung findet. Diese Kündigungsform wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet und ermöglicht es dem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis fristlos zu beenden. Eine Druckkündigung kann dann ausgesprochen werden, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt und dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint.
Der Begriff "Druckkündigung" leitet sich von der Besonderheit dieser Kündigungsform ab, bei der der Arbeitgeber unter Druck gesetzt wird, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dieser Druck kann beispielsweise durch den Arbeitnehmer selbst, aber auch durch Dritte wie Vorgesetzte oder Kollegen ausgeübt werden. Darüber hinaus kann auch eine betriebliche Drucksituation, beispielsweise aufgrund von Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten, eine Druckkündigung rechtfertigen.
Bei einer Druckkündigung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit sie wirksam ist. Der Verstoß des Arbeitnehmers muss objektiv schwerwiegend sein und eine erhebliche Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Zudem muss dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein. Hierbei werden die Interessen beider Parteien abgewogen, wobei insbesondere das Vertrauensverhältnis und der Vertrauensbruch eine entscheidende Rolle spielen.
Es ist wichtig anzumerken, dass eine Druckkündigung keinesfalls eine willkürliche oder ungerechtfertigte Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht. Vielmehr handelt es sich um eine ultima ratio, die nur in Ausnahmefällen und nach gründlicher Prüfung angewendet werden sollte.
Im deutschen Arbeitsrecht sind die Bestimmungen zur Druckkündigung im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Dort sind die Rechte und Pflichten beider Parteien sowie die Verfahrensabläufe bei einer Druckkündigung im Detail festgelegt.
Die Druckkündigung bildet somit einen wichtigen Bestandteil des Arbeitsrechts und dient dem Schutz der Arbeitsvertragsparteien. Durch die klare Definition und Regelung dieser Kündigungsform wird gewährleistet, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in angemessener Weise auf schwerwiegende Verstöße reagieren können, um die Rechte und Interessen aller Beteiligten zu wahren.