Der dauerhafte Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras auf Agrarflächen zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren ist ab dem 20. November in bestimmten Gebieten möglich. Diese neuen Regelungen gelten in 'Gebieten zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung', wie das Bundesverkehrsministerium bekanntgab. Demnach dürfen Drohnen in diesen Zonen bis auf 10 Meter an Wohn- oder Gewerbegebiete heranfliegen, anstelle der bislang geltenden 150 Meter.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) betonte gegenüber dem Nachrichtenportal 't-online', dass die zuvor temporäre Regelung ein voller Erfolg gewesen sei. 'Wir entlasten unsere Land- und Forstwirte sowie Jäger, indem wir nationale Spielräume im Europarecht nutzen und den Drohneneinsatz zum Zwecke des Wildtierschutzes jetzt dauerhaft ermöglichen', sagte Wissing.
Bereits im Frühjahr konnten tausende Rehkitze dank des Drohneneinsatzes vor Mähdreschern gerettet werden. Im Herbst erhofft man sich ähnliche Erfolge, insbesondere für Wildtiere, die während der Brunftzeit häufig Opfer von Wildunfällen werden und nur mithilfe von Drohnen aufgespürt werden können.
Das Agrarministerium erläutert, dass viele Tiere wie Rehkitze, junge Hasen und brütende Vögel im hohen Gras Schutz suchen und dabei immer wieder von landwirtschaftlichen Maschinen verletzt oder getötet werden. Besonders Rehkitze verharren bei Gefahr am Boden und sind somit schwer zu entdecken.
Die Nutzung von Drohnen mit Wärmebildtechnik hat sich als effektives Mittel erwiesen, um diese Tiere zu orten und vor dem Tod durch Mähmaschinen zu bewahren. Seit mehreren Jahren fördert das Agrarministerium die Anschaffung solcher Drohnen, um den Tierschutz in der Landwirtschaft zu verbessern.