24. November, 2024

Wirtschaft

Fiskus greift zweimal zu: Testament-Desaster

Der Bundesfinanzhof warnt: Beliebtes Berliner Testament birgt steuerliche Risiken – Ehepaare zahlen drauf, Kinder verlieren Freibeträge.

Fiskus greift zweimal zu: Testament-Desaster
Vorsicht vor dem Testament-Trugschluss: Was heute sichert, kann morgen belasten.

Die Popularität des Berliner Testaments

Das Berliner Testament, eine Bastion ehelicher Vorsorge in Deutschland, steht vor einem unerwarteten Gegner: der Steuerpolitik. Wie der Bundesfinanzhof in einer jüngsten Entscheidung hervorhebt, kann die gegenseitige Absicherung von Ehepartnern, einst als finanzieller Rettungsanker gedacht, unverhofft zur steuerlichen Doppelbelastung avancieren.

Ein Schlag ins Kontor für die rund 60 Prozent der Ehepaare und Lebenspartnerschaften, die sich bis 2018 für diese Form der Nachlassregelung entschieden hatten.

Die steuerliche Doppelbelastung

In der Praxis soll das Berliner Testament den langfristigen Verbleib des Familienvermögens sichern, indem zunächst der überlebende Partner und erst nach dessen Ableben die Kinder als Erben eingesetzt werden.

Ein Ansinnen, das nicht nur die emotionale, sondern auch die materielle Verbundenheit über den Tod hinaus zementieren soll. Doch was als Schutzmechanismus gegenüber dem raschen Zerschlagen des Familienvermögens konzipiert wurde, entpuppt sich nun als potenzielle finanzielle Falle.

Juristische Kontroversen und steuerliche Fallstricke

Die steuerliche Achillesferse des Berliner Testaments liegt in seiner Behandlung als zwei separate Erbfälle. Beim Ableben des ersten Partners wird der Überlebende zum Alleinerben – ein Vorgang, der den ersten Akt der Erbschaftsteuerpflicht auslöst.

Die eigentliche Ironie tritt jedoch mit dem Tod des zweiten Ehegatten zutage, wenn die Kinder erben und somit die Erbschaftsteuer erneut fällig wird. Ein Prozess, der nicht nur die Freibeträge der Kinder ungenutzt verpuffen lässt, sondern auch die Nachlassmasse erheblich dezimieren kann.

Ein Weckruf für Ehepaare

Die juristische Kontroverse entzündete sich am Fall einer Familie, bei der nach dem Tod des Vaters die Mutter als Alleinerbin eingesetzt wurde und für ein den Kindern zustehendes Vermächtnis Steuern entrichten musste.

Die Tochter, konfrontiert mit der Aussicht, auf dieses bereits versteuerte Vermächtnis erneut Steuern zu zahlen, sah sich einer Doppelbelastung ausgesetzt. Der Bundesfinanzhof bestätigte zwar die Rechtmäßigkeit dieser steuerlichen Behandlung, ließ aber keinen Zweifel daran, dass das Berliner Testament steuerliche Nachteile birgt.

Der richtige Umgang mit dem Berliner Testament

Diese Erkenntnis wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit, die steuerlichen Implikationen eines Berliner Testaments eingehend zu prüfen und gegebenenfalls nach alternativen Gestaltungsmöglichkeiten Ausschau zu halten. Denn was als finanzielles Sicherheitsnetz gedacht war, kann sich unvermittelt als steuerliche Zwickmühle erweisen.

Die Botschaft des Bundesfinanzhofs ist ein Weckruf: Ehepaare müssen die steuerlichen Konsequenzen ihrer Testamentgestaltung mit Bedacht wählen. Es gilt, das sensible Gleichgewicht zwischen emotionalem Beistand und finanzieller Vorsorge zu wahren, ohne dabei in die steuerliche Falle zu tappen.