Der kürzlich veröffentlichte Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe, eingebracht durch die Labour-Abgeordnete Kim Leadbeater, stößt auf heftige Kritik vonseiten von Behindertenaktivisten. Trotz der Beteuerungen, das Gesetz sei streng formuliert und beschränke sich auf todkranke Personen, besteht die Sorge, dass es eine ernsthafte Bedrohung für kranke und behinderte Menschen darstellt. Die unklare Abgrenzung zwischen den beiden Gruppen und die Möglichkeit eines breiteren Anwendungsbereichs bereiten Kopfzerbrechen. Besonders problematisch ist die Frage der möglichen Nötigung. Das Gesetz sieht zwar vor, dass es strafbar ist, jemanden zu einer Sterbehilfe zu zwingen, es fehlt jedoch eine klare Definition und ein Mechanismus zur Feststellung einer solchen Einflussnahme. Behinderte Menschen gehören zu den häufigsten Opfern von Nötigung und Missbrauch, sei es in Beziehungen oder in der Pflege. Die Vorstellung, dass Ärzte und Richter solche subtilen Formen der Nötigung problemlos erkennen könnten, wird in Frage gestellt. Darüber hinaus wird die Rolle der medizinischen und juristischen Berufe kritisch betrachtet. Die Gefahr, dass diese selbst zur Quelle der Nötigung werden könnten, vor allem durch Vorurteile gegenüber behinderten Menschen, ist nicht zu unterschätzen. Dies zeigte sich während der Covid-Pandemie, als viele Behinderte ohne Einwilligung mit „Nicht-Reanimieren“-Anordnungen konfrontiert wurden. Der Entwurf gibt Ärzten sogar das Recht, das Thema der Sterbehilfe proaktiv anzusprechen, was den Druck auf Patienten erhöhen könnte. Bis diese Bedenken und weitere ungelöste Fragen angegangen werden, bleibt der Gesetzesentwurf umstritten und bedarf dringender Überarbeitung.