Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen beklagt eine systematische Bevorzugung privat Versicherter bei der Vergabe von Arztterminen. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorsitzende der GKV, erörtert gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland scharfe Kritik an der derzeitigen Praxis. Sie fordert, dass bei der Terminvergabe keine Unterscheidung mehr zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten getroffen werden darf. Stoff-Ahnis verdeutlicht das Problem mit einem Beispiel: Während gesetzlich Versicherte oft wochenlang auf einen Facharzttermin warten, können Privatpatienten häufig deutlich schneller versorgt werden. Der hohe Anteil von etwa 90 Prozent gesetzlich Versicherter macht es laut Stoff-Ahnis erforderlich, die medizinische Notwendigkeit als ausschlaggebendes Kriterium bei der Terminvergabe einzuführen. Zudem sollte eine gesetzliche Verpflichtung eingeführt werden, damit alle Arztpraxen ihre freien Termine aktuell auf einem Onlineportal zur Verfügung stellen. Auf diese Daten sollen sowohl gesetzliche Krankenkassen als auch Kassenärztliche Vereinigungen Zugriff haben. Unterstützung erhält diese Forderung von Eugen Brysch, dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, welcher zusätzliche gesetzliche Regelungen verlangt. Brysch kritisiert das intransparente Vergabesystem und die fehlende Unterstützung durch die Krankenkassen. Er fordert eine Überprüfung der Vergabepraxis und eine verbindliche gesetzliche Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Seiner Meinung nach sei auch die Rolle der Bundesländer mangelhaft, da sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Brysch schlägt vor, dass die künftige Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht zur Transparenz der Terminvergabe erstellt, da Transparenz die Diskriminierung beenden könne.