Das Auswärtige Amt in Berlin reagierte mit scharfer Kritik auf die Ausweisung zweier ARD-Mitarbeiter durch Russland und bestellte den russischen Botschafter ein. Außenministerin Annalena Baerbock verurteilte die Maßnahme als inakzeptabel, bezeichnete die Begründung als unwahr und kritisierte die Unterstellung einer angeblichen Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland und Europa.
Die russische Entscheidung betrifft einen ARD-Korrespondenten und einen Techniker, die bis zum 16. Dezember Russland verlassen müssen. Diese Entwicklung folgt auf eine Aufforderung an den TV-Sender 1. Kanal, sein Büro in Berlin zu schließen, was allerdings von deutschen Behörden zurückgewiesen wird. Maria Sacharowa, Sprecherin des russischen Außenministeriums, bezeichnete die Ausweisung als Reaktion auf die Maßnahmen der deutschen Seite gegen russische Journalisten.
In Berlin verweigerte das Landesamt für Einwanderung mehreren russischen Journalisten und einer Angehörigen die Aufenthaltserlaubnis, mit der Begründung der Verbreitung von Fehlinformationen und Propaganda. Die europäische Sanktionspolitik wurde dabei ebenfalls herangezogen. Außenministerin Baerbock betonte die Möglichkeit rechtlicher Schritte gegen diese Entscheidungen.
Russland hatte bereits vor Ausbruch des Ukraine-Konflikts die Arbeit ausländischer Journalisten durch verkürzte Akkreditierungen und andere Maßnahmen erschwert. Der Fall des "Wall Street Journal"-Journalisten Evan Gershkovich, der wegen angeblicher Spionage verurteilt wurde und erst im Sommer durch einen Gefangenenaustausch freikam, zeigt die Herausforderungen, denen sich Medienschaffende in Russland gegenübersehen. Bereits zuvor war das Moskau-Büro der Deutschen Welle geschlossen worden, als Reaktion auf ein Verbot des Kremlsenders RT in Deutschland.