Ein neues Gesetzesvorhaben des Bundesjustizministeriums soll den digitalen Fortschritt im Bereich der Immobilienkäufe vorantreiben. Der aktuelle Entwurf, der sich nun in der Anhörungsphase bei Ländern und Verbänden befindet, ermöglicht Notaren die digitale Abwicklung aller erforderlichen Schritte für einen Grundstückskauf mit Gerichten und Behörden. Laut dem Entwurf sollen Antragsstellungen, Genehmigungen und Anzeigen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften zukünftig komplett elektronisch übermittelt werden. Die Einführung dieser digitalen Prozesse liegt jedoch im Ermessen der einzelnen Landesregierungen, die hierzu verbindliche Rechtsverordnungen erlassen können. Spätestens ab dem 1. Januar 2027 sollen diese Verfahren verbindlich in vollem Umfang digital ablaufen. Eine Ausnahme bildet die Übertragung erforderlicher Steuerbescheinigungen durch die Finanzämter, die bis spätestens zum 1. Januar 2028 vollumfänglich digitalisiert erfolgen soll. Diese Kommunikation soll über die bereits etablierte Elster-Plattform durchgeführt werden. Der Austausch der Notare mit den Gerichten und anderen Verwaltungseinrichtungen wird über das gesicherte elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erfolgen. Für die Beteiligten von Immobilientransaktionen, speziell Käufer und Verkäufer, ändert sich abgesehen von einem beschleunigten Prozedere wenig. Die notarielle Beurkundung wird weiterhin persönlich vor Ort beim Notar durchgeführt, wie auch Bundesjustizminister Marco Buschmann betont. Er sieht in der Digitalisierung einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Immobilienmarkts und freut sich auch über den umweltfreundlichen Aspekt der verringerten Papierstapelbewertungen.