25. November, 2024

Technologie

Digitalisierungsschub für Deutschland: Das Onlinezugangsgesetz (OZG) 2.0 nimmt Gestalt an

Digitalisierungsschub für Deutschland: Das Onlinezugangsgesetz (OZG) 2.0 nimmt Gestalt an

In einer frischen Wendung des digitalen Erneuerungskurses sollen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ab 2028 ein Verfassungsrecht auf digitale Verwaltungsdienstleistungen erhalten. Dieser bahnbrechende Beschluss, vom Koalitionstrio FDP, Grüne und SPD erzielt, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Modernisierung der öffentlichen Dienstleistungen. Trotz des anspruchsvollen Unterfangens wird dieses Recht nicht für Prozesse gelten, bei denen eine Umsetzung aus technischen oder rechtlichen Gründen undurchführbar scheint oder die nur in geringem Maß beansprucht werden.

Ein proaktiver Ansatz des Bundesinnenministeriums wird erwartet, welcher binnen zwei Legislaturperioden maßgebliche Standards und Schnittstellen definieren soll. Diese Aktivität verspricht, nicht nur beim Bund sondern auch in Bundesländern und Kommunen, neue digitale Impulse zu setzen.

Konkret werden die Neuerungen Dienstleistungen wie jene der Bundesagentur für Arbeit tangieren, ebenso wie Ausbildungsförderungen und das berüchtigte Fahreignungsregister. Die Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Verwaltungshandeln wird dabei eine weitere Hürde auf dem Weg ins digitale Zeitalter aus dem Weg räumen.

Die Vereinfachung des Log-in-Prozesses für das Bundeskonto, angelehnt an Verfahren des Online-Bankings, und das Festhalten am Versand von Ersatz-PINs per günstigerem Briefverkehr, sollen die Bürgerfreundlichkeit erhöhen. Zudem wird die Zahlung von Gebühren durch eine Erweiterung der akzeptierten Bezahlmethoden erleichtert und diversifiziert.

Nicht zu übersehen ist die Entscheidung des Entwurfs, auf offene Softwarestandards und Open-Source-Programme zu setzen, während die wenig erfolgreiche De-Mail der Vergangenheit angehört. Trotz der Vorstöße des OZG 1.0, die eigentlich bis Ende 2022 umgesetzt werden sollten, liegen dennoch etliche Dienstleistungen nicht in digitaler Form vor.

Das zögerliche Tempo der Digitalisierung in Deutschlands Verwaltung wird von der Bevölkerung und Führungskräften kritisiert. Eine Umfrage des Allensbach-Instituts belegte, dass eine Mehrheit der Befragten gerade die Politik für den schleppenden Fortschritt verantwortlich macht. Die neue Gesetzesinitiative sieht sich somit auch als Kurskorrektur an bereits bestehenden Hemmnissen und verspricht, trotz zu bewältigender Herausforderungen, einen enormen Schritt nach vorn.