30. Januar, 2025

Wirtschaft

Digitalisierung im Arbeitsalltag: Bundesarbeitsgericht ebnet Weg für elektronische Gehaltsabrechnung

Digitalisierung im Arbeitsalltag: Bundesarbeitsgericht ebnet Weg für elektronische Gehaltsabrechnung

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht Arbeitgebern grünes Licht für den ausschließlichen Versand von Gehaltsabrechnungen in digitaler Form erteilt. Der Fall einer Edeka-Verkäuferin aus Niedersachsen diente als Grundlage für dieses Urteil, bei dem die höchsten deutschen Arbeitsrichter klarstellten, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die altbewährte Papierform haben.

Das Gericht befand, dass unter gesetzlichen Vorgaben der 'Textform' auch digitale Abrechnungen, die in einem passwortgeschützten Mitarbeiterportal zugänglich sind, zulässig sind. Damit erhalten Unternehmen, die zunehmend auf solche digitalen Strukturen umstellen, deutlichen Rückenwind von juristischer Seite. Experten bestätigen einen Trend zu diesen digitalen Mitarbeiterportalen, die die Effizienz steigern und den Verwaltungsaufwand reduzieren können.

Die klagende Supermarktmitarbeiterin hatte dem elektronischen Versand ihrer Gehaltsabrechnung nicht zugestimmt und sah darin einen Verstoß gegen ihr Recht. Während das Landesarbeitsgericht Niedersachsen ihrer Argumentation noch gefolgt war, sah das Bundesarbeitsgericht dies anders. Entscheidend war das Zugangsrecht für Arbeitnehmer, die über keine geeignete Technik verfügen - hier liegt die Verantwortung bei den Arbeitgebern, die Einsicht und Ausdruck im Betrieb ermöglichen müssen. Im Fall von Edeka wurde dies laut dem Gericht auch umgesetzt.

Diese Entscheidung betrifft nicht nur den Einzelhandelsgiganten mit über 410.000 Beschäftigten, sondern könnte Signalwirkung für zahlreiche Unternehmen in verschiedenen Sektoren haben, die digitale Ansätze fördern. Das Landesarbeitsgericht wird nun die Kompetenzen der verschiedenen Betriebsräte zur betrieblichen Umsetzung prüfen.