In einem bedeutenden Schritt zur Modernisierung des Gesundheitssystems wird die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte per Gesetz verankert, worüber sich dieser Tage der Bundesrat berät. Laut den Plänen des Gesundheitsministeriums unter Leitung von Karl Lauterbach soll bis Anfang 2025 jeder gesetzlich Versicherte Zugriff auf eine ePA haben, es sei denn, der oder die Betreffende entscheidet sich bewusst dagegen.
Der Vorsitzende der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, betont gegenüber der Deutschen Presse-Agentur die Notwendigkeit einer zügigen Umsetzung dieses Vorhabens und die Bedeutung eines umfassenden Datensatzes in der ePA für den Erfolg des Projekts. Das übergeordnete Ziel der Initiative ist es, Deutschland an den internationalen Standard der Digitalisierung im Gesundheitsamt anzupassen und das bestehende System effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Mit der Zusammenführung aller relevanten Patienteninformationen sollen Doppeluntersuchungen vermieden und die Medikationssicherheit erhöht werden.
Das Prinzip "Opt-out" spielt eine zentrale Rolle im Vorhaben der Regierung: Krankenkassen werden informieren und automatisch für jeden Versicherten eine ePA einrichten, es sei denn, es wird Widerspruch eingelegt. Auch für Kinder und Jugendliche sind ePAs vorgesehen, deren Datenverwaltung anfangs bei den Eltern liegen wird. Ab dem Alter von 15 Jahren sollen Minderjährige dann zur eigenständigen Nutzung übergehen können.
Darüber hinaus wird das digitale Ausstellen von Rezepten als neuer Standard etabliert. Die E-Rezepte sichern durch die Vielfalt der Einlösemöglichkeiten - ob App, QR-Code oder Versichertenkarte - eine bequeme Handhabung. Mit der Einführung der elektronischen Rezeptierung durch das Gesetz nimmt auch die Nutzung der E-Rezepte deutlich zu.
Um die medizinische Forschung weiter voranzutreiben, wird ein Datenaustausch zwischen verschiedenen Gesundheitsregistern und -datenbanken auf pseudonymisierter Ebene erlaubt und somit eine wertvolle Ressource für wissenschaftliche Erkenntnisse geschaffen.
Die Pläne umfassen ebenso die Förderung telemedizinischer Angebote sowie die Erweiterung der Verfügbarkeit verschreibungspflichtiger Gesundheits-Apps, wodurch insbesondere in ländlichen Gebieten Versorgungslücken geschlossen werden könnten.