04. Juli, 2024

Politik

Digitalisierung der Arbeitsvermittlung: Heils Plan für eine moderne Zukunft

Digitalisierung der Arbeitsvermittlung: Heils Plan für eine moderne Zukunft

Mit einem neuen Gesetzesentwurf strebt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) danach, die Arbeitsvermittlung und -förderung in Deutschland zu revolutionieren. Ein zentraler Bestandteil dieser Initiative betrifft die über 900.000 Empfänger von Arbeitslosengeld I, die zukünftig durch erweiterte digitale Angebote leichter in Beschäftigung gebracht werden sollen. Eine der signifikantesten Änderungen ist die Abschaffung der Pflicht zu persönlichen Beratungsgesprächen in den Agenturen für Arbeit, welche durch Videoanrufe ersetzt werden sollen.

Die Modernisierungsidee zielt darauf ab, die Arbeitsförderung bürgernäher und unbürokratischer zu gestalten. Bereits jetzt können Arbeitslose sich online bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden sowie Unternehmen Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld digital beantragen. 'Diese Digitalisierungsschritte gilt es konsequent fortzusetzen', heißt es in dem Referentenentwurf. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der verstärkten Unterstützung junger Menschen und Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen.

Ein weiterer bemerkenswerter Vorschlag ist die Abschaffung der ortsgebundenen Verfügbarkeitspflicht für Arbeitslose. Es soll ausreichend sein, wenn sich die Arbeitssuchenden im Bundesgebiet oder grenznahen Ausland aufhalten und berufliche Mitteilungen der Agentur für Arbeit werktags abrufen können. Hierdurch sollen Flexibilität und Mobilität der Arbeitssuchenden gefördert werden.

Zudem soll die Berechnung des Arbeitslosengeldes vereinfacht werden. Sozialversicherungspauschalen, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sollen zukünftig frühzeitig berücksichtigt werden, um Nachberechnungen zu vermeiden. Weitere Maßnahmen, die bisher nur jungen Menschen im Bürgergeld vorbehalten waren, sollen auch für Arbeitslosengeld-I-Empfänger erweitert werden. Dies umfasst unter anderem die Stärkung der Jugendberufsagenturen und die Erhöhung der Förderkosten für Unterkunft bei Berufsorientierungspraktika.

Finanziell betrachtet, sieht der Bundeshaushalt durch diese Maßnahmen lediglich geringfügige Mehrausgaben vor. Für die Bundesagentur für Arbeit sind im Jahr 2025 rund 59 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben geplant, die bis 2027 auf 161 Millionen und bis 2029 schließlich auf 197 Millionen Euro ansteigen könnten.