30. Januar, 2025

Politik

Digitaler Zugang im Fokus: Bundesarbeitsgericht stärkt den Datenschutz

Digitaler Zugang im Fokus: Bundesarbeitsgericht stärkt den Datenschutz

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, Gewerkschaften die dienstlichen E-Mail-Adressen ihrer Mitarbeiter herauszugeben. Dieser Rechtsstreit zwischen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und Adidas fand unter dem Aktenzeichen 1 AZR 33/24 statt. Die Entscheidung stärkt den Datenschutz von Beschäftigten und dürfte auch auf viele andere Gewerkschaften und Unternehmen ausstrahlen.

Ziel der Klage der IG BCE war es, die Arbeitnehmer auch über digitale Unternehmensportale zwecks Mitgliederwerbung und -information erreichen zu können. Dies erscheint besonders relevant in Zeiten, in denen Beschäftigte, wie bei Adidas, bis zu 40 Prozent ihrer Arbeitszeit mobil leisten. Die Gewerkschaft pochte auf ihr verfassungsrechtlich geschütztes Betätigungsrecht, doch letztlich fiel die Entscheidung zugunsten des Schutzes individueller Datenrechte.

Gerichtspräsidentin Inken Gallner hob hervor, dass bei der Urteilsfindung Maßnahmen zu kollidierenden Verfassungswerten berücksichtigt wurden und keine gesetzliche Grundlage bestehe, auf die ein Anspruch hätte gestützt werden können. Eine Einigung konnte dennoch nicht erzielt werden, auch nicht über ein pragmatisches Angebot wie einen Gewerkschaftslink auf der Intranetseite.

Trotz der restriktiveren Haltung haben Gewerkschaften weiterhin die Möglichkeit, betriebliche E-Mails von freiwilligen Arbeitnehmern zu nutzen und besitzen ein Zugangsrecht für physische Mitgliederwerbung in Unternehmen. Diese Entscheidung könnte ein Meilenstein im langfristigen Umgang mit digitalem Arbeitnehmerzugang und Datenschutz sein.