Erstmals in der Geschichte Deutschlands hat die Bundesnetzagentur einen Internetanbieter dazu verpflichtet, einen ländlichen Haushalt mit einem Breitbandanschluss zu versorgen. Dies markiert einen Präzedenzfall im Kampf um das in Deutschland gesetzlich verankerte Recht auf schnelles Internet. Auch wenn der Name des Unternehmens und der genaue Standort des Haushaltes in Niedersachsen ungenannt bleiben, könnte die Entscheidung Signalwirkung haben.
Angelpunkt der Entscheidung ist die von der vorherigen Regierung etablierte Regelung, die jedem Bürger einen Mindeststandard an Internetgeschwindigkeit garantiert. Trotz eines verhältnismäßig niedrigen Standards von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload, stellt die Durchsetzung dieses Rechts für einige Bürger eine signifikante Verbesserung dar. Insbesondere in Gebieten, wo bisher nur unzureichende oder sehr langsame Internetverbindungen bestehen, ist dies ein Fortschritt.
Der Vorgang zeigt, dass es sich hierbei um mehr als einen Einzelfall handelt – bei der Bundesnetzagentur sind bereits weitere 130 Beschwerdeverfahren in Prüfung. Hervorgehoben sei in diesem Kontext, dass nach Schätzungen rund 400.000 Haushalte im Land einen Anspruch auf Verbesserung ihrer Internetdienste haben.
Für den geforderten Internetanschluss setzt das Gesetz eine Kostengrenze von etwa 30 Euro pro Monat. Das Interesse der Anbieter, eine Anbindung zu diesem Preis zu ermöglichen, war dem Vernehmen nach nicht vorhanden, was die Bundesnetzagentur zur Anordnung zwang. Das genaue Datum, zu dem der Haushalt in Niedersachsen seine Internetversorgung erhalten wird, steht noch aus.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, unterstreicht die Wichtigkeit einer adäquaten Internet- und Telefonversorgung für die Bürger. Diese sei sowohl im beruflichen als auch im privaten Sektor von essenzieller Bedeutung. Verbraucherschützer begrüßen zwar die Entscheidung, mahnen jedoch an, dass die festgelegten Mindestwerte zu gering seien und fordern eine dynamische Anpassung der Geschwindigkeitsvorgaben an den technischen Fortschritt.
Trotz des Ausbaus schneller Glasfasernetze in dichter besiedelten Gebieten bleibt der Bedarf in ländlichen Regionen bestehen. In dünn besiedelten Gegenden kann der Rechtsanspruch eine echte Hilfe darstellen. Dieser ist technologieneutral definiert und lässt die Nutzung verschiedener Technologien wie Satelliteninternet und Mobilfunk als adäquate Lösungen zu. Als Beispiel dient hier Starlink, dessen Dienste allerdings noch über den Vorgaben der Bundesnetzagentur liegen.
Die Situation ist wegweisend für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur und markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung des Rechtsanspruchs in der Praxis entwickeln und wie sich die Richtwerte der Bundesnetzagentur in naher Zukunft anpassen werden.