Der Bundesgerichtshof steht vor einer entscheidenden Klärung bezüglich des Verkaufs von Arzneimitteln über Plattformen wie dem Amazon Marketplace. Im Fokus stehen dabei datenschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen, die sowohl unter europäischen wie auch nationalen Gesichtspunkten, wie der Apothekenbetriebsordnung, betrachtet werden. Die Rechtsprechung des ersten Zivilsenats in Karlsruhe wird mit Spannung erwartet. Die bereits vom Oberlandesgericht Naumburg verhandelten Fälle haben Datenschutzbedenken aufgegriffen, da der Europäische Gerichtshof feststellte, dass Name, Lieferadresse und spezifische Arzneimitteldetails als Gesundheitsdaten zu kategorisieren sind, selbst wenn die Medikamente keine Verschreibung benötigen. Dies wirft die Frage auf, ob der Vertrieb solcher Medikamente auf digitalen Plattformen wie Amazon zulässig ist. In der Diskussion kommt es zu einem Schlagabtausch der Anwälte. Der Kläger verweist auf die Notwendigkeit der Datenpreisgabe an Amazon, während die Gegenseite die Selbstbestimmtheit der Käufer hervorhebt. Trotz dieser Kontroversen zeigt die Relevanz des Versandhandels in der Branche, dass über 20 Prozent des Umsatzes über diesen Kanal generiert werden, insbesondere mit Produkten wie homöopathischen Präparaten.
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Digitale Disruption: BGH entscheidet über Arzneimittelvertrieb im Internet
