06. Juli, 2024

Technologie

Digitalausschuss stärkt das Recht auf schnelles Internet: Mindestens 15 Megabit für alle Haushalte

Digitalausschuss stärkt das Recht auf schnelles Internet: Mindestens 15 Megabit für alle Haushalte

Der Digitalausschuss des Bundestags hat den Weg für ein verschärftes Recht auf schnelles Internet geebnet. Einem Bericht der Bundesnetzagentur zufolge sollen künftig alle Haushalte in Deutschland mindestens 15 Megabit pro Sekunde im Download erhalten. Dies entspricht einer Erhöhung um fünf Megabit gegenüber den bisherigen Anforderungen. Auch der Upload soll signifikant gesteigert werden, und zwar auf fünf Megabit, was stabilere Verbindungen bei Videokonferenzen ermöglichen könnte.

Bevor diese neuen Regeln jedoch in Kraft treten können, sind noch einige bürokratische Hürden zu überwinden. Zunächst muss die Bundesnetzagentur eine bestehende Verordnung ändern. Anschließend braucht es erneutes grünes Licht vom Digitalausschuss des Bundestages sowie die Zustimmung des Bundesrates. Wenn alles planmäßig verläuft, könnten die neuen Vorschriften ab Dezember gelten.

Dann hätten Haushalte, die bislang mit schlechterem Festnetz-Internet auskommen müssen, das Recht auf einen verbesserten Anschluss. Laut Bundesnetzagentur betrifft dies aktuell etwa 2,2 Millionen Adressen in Deutschland, die unterhalb des neuen Mindestniveaus versorgt sind. Interessanterweise wurde der seit Ende 2021 bestehende Rechtsanspruch bislang nur wenig genutzt.

Das sogenannte "Recht auf schnelles Internet", formell als "Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" bekannt, soll vor allem das Stadt-Land-Gefälle bei der Internetversorgung mindern. Für die meisten städtischen Haushalte ist dieser Rechtsanspruch eher zweitrangig, da dort bereits bessere Internetverbindungen als die im Rechtsanspruch festgelegten Mindestwerte verfügbar sind.