Der viel beachtete Strafprozess gegen den ehemaligen Volkswagen-Chef Martin Winterkorn zur sogenannten Dieselaffäre soll im Februar 2025 wiederaufgenommen werden. Nach Angaben des Landgerichts Braunschweig wird erwartet, dass der ehemals mächtige Manager ab diesem Zeitpunkt wieder verhandlungsfähig und reisefähig ist. Fast exakt neun Jahre nach dem Bekanntwerden der Manipulationen bei den Abgaswerten des Wolfsburger Automobilriesen begann der Prozess gegen Winterkorn im September 2024. Allerdings musste dieser nach wenigen Verhandlungstagen aufgrund einer Verletzung, die Winterkorn ins Krankenhaus brachte, unterbrochen werden. Die Fortsetzung im Jahr 2025 wird erhebliche Kapazitäten beanspruchen: 89 Verhandlungstermine bis Februar 2026 sind bereits eingeplant. Die Gesetzeslage verlangt, dass der Prozess nach einer langen Unterbrechung komplett von vorn beginnen muss. Dies würde unter anderem bedeuten, dass die Anklage nochmal gelesen wird und Winterkorn erneut entscheiden kann, ob er seine Einlassung wiederholt. Seit Oktober steht endgültig fest, dass eine Fortsetzung innerhalb der gesetzlichen Unterbrechungsfristen nicht möglich ist, wie ein medizinisches Gutachten belegt. Dem 77-Jährigen, der alle Vorwürfe zurückgewiesen hat, drohen Anklagen wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Marktmanipulation und uneidlicher Falschaussage vor der Wirtschaftsstrafkammer. Dabei gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.