Die Dienstleistungsfreiheit ist ein elementares Prinzip des europäischen Binnenmarktes, das den freien Verkehr von Dienstleistungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht. Sie findet sich in Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wieder und bildet zusammen mit anderen Grundfreiheiten, wie dem freien Warenverkehr und dem freien Kapitalverkehr, das Fundament des europäischen Binnenmarktgedankens.
Gemäß der Dienstleistungsfreiheit haben sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen das Recht, Dienstleistungen innerhalb der EU anzubieten und zu nutzen, ohne dass dabei diskriminierende Restriktionen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Herkunftslandes gelten dürfen. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen aus einem EU-Mitgliedstaat seine Dienstleistungen frei in einem anderen Mitgliedstaat erbringen kann, ohne dort eine Niederlassung zu gründen oder bestimmten Genehmigungsverfahren unterworfen zu sein. Ebenso steht es natürlichen Personen frei, innerhalb der EU Dienstleistungen anzubieten oder in Anspruch zu nehmen, ohne von nicht gerechtfertigten nationalen Beschränkungen eingeschränkt zu werden.
Die Dienstleistungsfreiheit erstreckt sich auf eine Vielzahl von Dienstleistungen, darunter z.B. Beratungsleistungen, Finanzdienstleistungen, medizinische Behandlungen, Transport- und Logistikleistungen, Tourismus- und Freizeitdienstleistungen und viele weitere. Dabei müssen die Dienstleistungen auf legale Weise erbracht werden und dürfen keine Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken darstellen.
Die Dienstleistungsfreiheit bietet Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, neue Märkte zu erschließen, Innovationen voranzutreiben und Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Sie fördert den grenzüberschreitenden Wettbewerb, was letztendlich zu einem breiteren und qualitativ hochwertigeren Angebot an Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen führt. Zugleich ermöglicht sie Verbrauchern und Unternehmen den Zugang zu einem größeren Spektrum an Dienstleistungen und ermöglicht es ihnen, die für sie besten Anbieter auszuwählen.
Die Dienstleistungsfreiheit wird durch verschiedene Rechtsakte auf europäischer Ebene gewährleistet, darunter die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache "Cassis de Dijon". Diese Rechtsakte haben dazu beigetragen, Hindernisse für den freien Verkehr von Dienstleistungen abzubauen und die Harmonisierung von Regeln und Vorschriften zu fördern.
Insgesamt ist die Dienstleistungsfreiheit ein grundlegendes Prinzip des europäischen Binnenmarktes, das den freien Verkehr von Dienstleistungen fördert und Unternehmen sowie Verbrauchern zahlreiche Vorteile bietet. Sie trägt zur Stärkung der europäischen Wirtschaft bei und unterstützt das Wachstum, die Innovation und den Wettbewerb im Dienstleistungssektor.