Die Sozialbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in den vergangenen Jahren gestiegen, während sie für die Arbeitgeber gesunken sind. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor, auf die die Linke im Bundestag hinweist. Die Zahlen verdeutlichen eine ungleiche Verteilung der Belastungen.
Laut der Antwort der Bundesregierung haben sich die prozentualen Beiträge zu den Sozialversicherungen für die Beschäftigten von 2002 bis 2022 um 1,3 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent erhöht. Im gleichen Zeitraum sind die Beiträge für die Arbeitgeber um 1,6 Punkte auf 21,8 Prozent gesunken. Innerhalb dieses Zeitraums schwankten die Werte, wobei die Spitzenwerte bei 17,1 Prozent für Arbeitnehmer im Jahr 2011 und 23,9 Prozent für Arbeitgeber im Jahr 2003 lagen.
Matthias Birkwald, Abgeordneter der Linken und Verfasser der Anfrage, betonte, dass gerade für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen die Beiträge zur Sozialversicherung eine hohe Belastung darstellen. Dies sei auch angesichts der Inflation eine zusätzliche Herausforderung. "Der Grund dafür ist unter anderem, dass Menschen mit niedrigeren Einkommen prozentual mehr von ihrem Einkommen abgeben müssen als Menschen mit höheren Einkommen", erklärte Birkwald. Er verwies dabei auf die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen, ab denen das Einkommen nicht mehr verbeitragt wird. Der Politiker forderte eine gleichmäßigere Belastung auch für hohe Einkommen.
Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen derzeit bei 4987,50 Euro für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei 7100 Euro (Ost) und 7300 Euro (West) für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Linke plädiert dafür, die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung abzuschaffen.
Die ungleiche Verteilung der Sozialbeiträge sorgt für Diskussionen und wirft Fragen nach Chancengleichheit und einer gerechten Verteilung der finanziellen Lasten auf. Eine mögliche Lösung sehen einige Experten in einer Überarbeitung der Beitragsbemessungsgrenzen.