Das Gesundheitswesen im 21. Jahrhundert: Der Bundestag hat entschieden, dass die Ära der Medikamentenpläne auf Papier und Aktenordner voller Befunde endgültig der Vergangenheit angehört. Mit dem Beschluss über das Digital- und Gesundheitsdatennutzungsgesetz ebnet Deutschland den Weg für die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bis spätestens 2025.
Ein Schritt, der nicht nur das Leben von Versicherten, sondern auch die Arbeitsweise von Praxen und Pharmafirmen nachhaltig verändern wird.
Versicherte im Fokus: Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Mit einer geschätzten Beteiligung von 80 Prozent der Versicherten im Jahr 2025 wird die ePA zum Alltag gehören.
Die Vorteile für Versicherte sind vielfältig: Von der Aufbewahrung von Medikamentenplänen über Röntgenbilder bis hin zum Impfpass werden sämtliche Dokumente digital zugänglich.
Dies erleichtert nicht nur den Praxiswechsel, sondern verhindert auch ungewollte Medikamentenwechselwirkungen durch präzise gespeicherte Medikamentenpläne. Eine digitale Revolution, die den Gang zur Praxis revolutioniert.
Herausforderungen für Praxen: Technische Hürden und Zweifel an der Umsetzung
Doch nicht alle Hausärzte werden von Anfang an in der Lage sein, die ePA zu befüllen. Die Zweifel liegen in den technischen Voraussetzungen der Praxen, die ihre Systeme bis 2025 anpassen müssen.
Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssen so umprogrammiert werden, dass die ePA nahtlos integriert wird – eine Herausforderung, die sich nicht alle Praxen zutrauen.
Der Hausärzteverband äußert in einem Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses Bedenken über die rechtzeitige Umsetzung und betont den drohenden Mehraufwand für die ohnehin zeitknappen Hausärzte. Die Einführung der ePA könnte somit einen Balanceakt zwischen Digitalisierung und effizienter Patientenversorgung bedeuten.
Die Macht der Daten: Chancen und Risiken für Forschung und Unternehmen
Die elektronische Patientenakte birgt nicht nur Potenzial für die individuelle Gesundheitsversorgung, sondern auch für Forschung und Unternehmen. Die im Forschungsdatenzentrum gespeicherten Daten könnten zu bahnbrechenden medizinischen Durchbrüchen führen, so die Hoffnung von Minister Lauterbach.
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz regelt den Zugriff auf die Daten und stellt sicher, dass sie pseudonymisiert vorliegen. Unternehmen und Wissenschaftler müssen ihre Forschungsabsichten transparent darlegen, um Zugriff zu erhalten. Eine Gratwanderung zwischen medizinischem Fortschritt und Datenschutz.
E-Rezept als nächster Schritt: Praxen, Apotheken und die Digitalisierung der Verschreibung
Mit dem elektronischen Rezept (E-Rezept) steht eine weitere Neuerung bevor. Ab dem 1. Januar 2024 wird es für alle Praxen und Apotheken verpflichtend. Trotz anfänglicher technischer Herausforderungen soll die Mehrheit der Praxen bereit sein, das E-Rezept auszustellen.
Versicherte können es über die elektronische Gesundheitskarte, eine spezielle App oder einen QR-Code einlösen. Eine Maßnahme, die nicht nur den Arztbesuch modernisiert, sondern auch einen weiteren Schritt Richtung papierlose Zukunft markiert.
Die digitale Revolution im Gesundheitswesen ist in vollem Gange – mit Versprechungen für eine effizientere Versorgung, neue Forschungsmöglichkeiten und modernere Arbeitsweisen. Doch es bleibt abzuwarten, ob die ambitionierten Pläne reibungslos umgesetzt werden können und der Mensch weiterhin im Mittelpunkt der digitalen Transformation steht.