Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen in Deutschland werden über den Jahreswechsel hinaus verlängert. Der Bundestag beschloss gestern Abend, dass die ursprünglich zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. März 2024 gilt. Ursprünglich war eine Verlängerung bis Ende April geplant, diese wurde jedoch von den Abgeordneten abgelehnt. Die EU-Kommission hat dem Vorhaben ihre Zustimmung erteilt, allerdings nur bis Ende März, wie es in der Beschlussempfehlung des Bundestags-Energieausschusses heißt.
Die Preisbremsen für Gas und Strom wurden im März dieses Jahres eingeführt, um Verbraucher vor den finanziellen Auswirkungen steigender Energiepreise aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine zu schützen. Die Preise wurden für den Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten auf 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom und 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas begrenzt.
Obwohl sich die Lage auf den Energiemärkten mittlerweile stabilisiert hat, dient die Fortführung der Preisbremsen als "Versicherung gegen unerwartete Risiken", so Wirtschaftsminister Robert Habeck. Laut Berechnungen von Vergleichsportalen wird die Entlastung für Verbraucher jedoch gering ausfallen. Verivox geht von einer durchschnittlichen Senkung der Stromkosten um 0,3 Prozent und der Gaskosten um 1,4 Prozent aus. Check24 erwartet lediglich eine Einsparung von 13 Euro für Stromkunden in einem Musterhaushalt und von 45 Euro für Gaskunden.
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisieren jedoch die späte Entscheidung zur Verlängerung der Preisbremsen, da dies zu Verzögerungen bei den Abrechnungen der Energieversorger führen könnte. In einer gemeinsamen Erklärung bitten sie die Strom- und Gaskunden bereits jetzt um Verständnis.
Die Finanzierung der Energiepreisbremsen erfolgt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der mit Schulden geschaffen wurde. Die Haushaltspolitiker des Bundestages haben jedoch beschlossen, den WSF vorerst zu sperren, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für unzulässig erklärt hatte. Unionsfraktionschef Friedrich Merz lässt zudem die Verfassungsmäßigkeit des WSF überprüfen. Er erwartet in den kommenden Wochen erste Ergebnisse eines von ihm beauftragten Rechtsgutachtens und will dann entscheiden, ob die Union gegen den Fonds vor das Bundesverfassungsgericht zieht.