Deutschland baut seine Maßnahmen zur Überwachung der Außengrenzen weiter aus. Die Bundesregierung hat entschieden, die bestehende Sonderregelung an den Grenzen bis zum 15. September zu verlängern. Bundeskanzler Olaf Scholz lobte die ergriffenen Maßnahmen als effektives Mittel zur Eindämmung irregulärer Migration. Innenministerin Nancy Faeser verdeutlichte, dass die Kontrollen helfen, Menschenhandel zu unterbinden und kriminellen Netzwerken das Handwerk zu legen. Im Schengen-Raum sind Grenzkontrollen normalerweise nicht vorgesehen, doch die erhöhte Bedrohungslage, insbesondere aus dem Süden und Osten, hat Deutschland dazu bewogen, seine Überwachungsmaßnahmen auch auf die Grenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg auszudehnen. Zusätzlich waren an der deutsch-französischen Grenze schon frühzeitig Maßnahmen ergriffen worden, um den Sicherheitsanforderungen der bevorstehenden Olympischen Spiele in Paris gerecht zu werden. Kritiker argwöhnen, dass die Verlängerung der Kontrollen aus wahlkampftaktischen Gründen erfolgte. Das Innenministerium entkräftet jedoch diese Vorwürfe mit dem Verweis auf formelle Vorgaben der EU, die eine Ankündigung solcher Maßnahmen einen Monat im Voraus verlangen. Seit Einführung der Maßnahmen verzeichnete das Innenministerium rund 80.000 illegale Einreisen, nahmen 1.900 Schleuser fest und wiesen 47.000 Personen an den Grenzen ab. Diese Zahlen zeigen die drastische Wirkung der Kontrollen und untermauerten die Entscheidung zur Verlängerung. Besonders sensible Punkte bleiben die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz, an denen schon seit Oktober 2023 verstärkte Kontrollen durchgeführt werden. Die Zuwanderungsfrage sorgt weiter für hitzige Debatten im Wahlkampf. Die Unionsparteien fordern eine schärfere Zurückweisungspolitik, wofür sie auch Unterstützung Im Bundestag fanden. Diese Positionen sind jedoch umstritten und stoßen auf europarechtliche Bedenken, wie Innenministerin Faeser in einem Politico-Podcast betonte.
Politik
Deutschland verlängert Grenzkontrollen bis September: Effektive Maßnahme oder Wahlkampfstrategie?
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