Deutsche Unternehmen richten zunehmend ihren Fokus auf Usbekistan als potenziellen Markt. Dieser Trend wird durch die Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der deutschen Textilwirtschaft befördert. Ein jüngst veröffentlichter Bericht mit dem Titel „Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte: Risikobewertung für deutsche Unternehmen im usbekischen Textilsektor“ untersucht die Wahrnehmung der menschenrechtlichen Verantwortung deutscher Unternehmen in Übereinstimmung mit den bestehenden Lieferkettengesetzen.
Der Bericht analysiert die Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch die Unternehmen und beleuchtet die erforderlichen Anpassungen zur Einhaltung deutscher und europäischer Gesetze sowie allgemein akzeptierter Standards für verantwortungsbewusstes Wirtschaften. Umida Niyazova, Gründerin des Uzbek Forum for Human Rights, hebt problematische Praktiken in Usbekistans Baumwollproduktion hervor, darunter illegale Landenteignungen und staatliche Zwangseingriffe.
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf der potenziellen Gefahr für deutsche Markenintegrität, da einige Unternehmen Baumwolle über Zwischenhändler in der Türkei oder anderen Ländern beziehen. Das „Cluster“-Modell, welches Anbau, Verarbeitung und Herstellung integriert, zeigt trotz Privatisierungsbemühungen weiterhin Defizite in Bezug auf Zwangsverträge und eingeschränkte Landrechte der Bauern.
Berichtsautor Ben Vanpeperstraete kritisiert die fehlende Transparenz deutscher Unternehmen in Bezug auf die Risikobewertung und -bekämpfung. Der Bericht identifiziert weiterhin Restgefahren für Arbeitszwang innerhalb der Baumwollerzeugung und macht auf die Fehlinterpretation von Vorhersagequoten als Zwangsmaßnahmen aufmerksam. Der Aufruf an die Unternehmen zielt darauf ab, die Risikoerkennung und -minimierung in ihren Lieferketten vehementer zu betreiben.