06. Oktober, 2024

Wirtschaft

Deutsche Telekom unterliegt im Rechtsstreit um Glasfaserzugang

Deutsche Telekom unterliegt im Rechtsstreit um Glasfaserzugang

Im jüngsten Kapitel des Streits um die Nutzung von Leerrohren, in denen Internetkabel verlegt sind, hat die Deutsche Telekom eine gerichtliche Niederlage erlitten. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln muss die Telekom dem Konkurrenten Deutsche Glasfaser den Zugang zum öffentlich geförderten Netz auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren. Diese Entscheidung basiert auf einer entsprechenden Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz. Ein Eilantrag der Telekom, diese Zugangserlaubnis zu verhindern, wurde abgelehnt (Aktenzeichen 1 L 681/24). Die Deutsche Glasfaser hatte den Zugang zu den von der Telekom errichteten Rohren gefordert, um eigene Bauarbeiten zu umgehen. Nachdem das Düsseldorfer Unternehmen hierbei zunächst auf Widerstand stieß, wandte es sich an die Bundesnetzagentur, die der Deutschen Glasfaser in einem Streitverfahren im März Recht gab. Daraufhin zog die Telekom vor Gericht, um die Entscheidung anzufechten. Das Gericht entschied im sogenannten Eilverfahren zugunsten der Deutschen Glasfaser. Dies bedeutet, dass die Telekom nun den Zugang ermöglichen muss. Obwohl der Sachverhalt noch in einem Hauptsacheverfahren weiter verhandelt werden könnte, hätte dies keine aufschiebende Wirkung. Die Deutsche Glasfaser, mit etwa 1900 Beschäftigten und jährlichen Investitionen von einer Milliarde Euro in den Glasfaserausbau, begrüßte das Urteil ausdrücklich. Ein Firmensprecher stellte fest: 'Open Access - also der offene Netzzugang - sorgt für einen fairen Wettbewerb und bietet Kunden echte Wahlfreiheit zwischen starken Angeboten und Leistungen.' Die Reaktionen der Telekom sind hingegen von Unverständnis geprägt. Eine Sprecherin des Unternehmens berichtete, dass die Leerrohre auf eigene Kosten errichtet wurden und die staatliche Förderung lediglich für das Verlegen der Glasfaserkabel in diese Rohre galt. 'Die Telekom soll nun aber Zugang zu sämtlichen Leerrohren auf der Trasse gewähren und zudem Kapazitätserweiterungen für Wettbewerber auf eigene Kosten vornehmen', so die Sprecherin. Dies sei 'ein Eingriff in unser Netzeigentum.' Die Telekom wird ihre Position im laufenden Klageverfahren weiterhin verteidigen.