Die von der scheidenden Bundesregierung in Brüssel eingereichten Haushaltspläne für das kommende Jahr stoßen auf Widerstand seitens der EU-Kommission. Kritisiert wird insbesondere, dass die geplanten Nettoausgaben die Obergrenzen des europäischen Regelwerks überschreiten könnten. Im Raum steht die Möglichkeit eines Strafverfahrens bei fortwährenden Verstößen gegen die EU-Schuldenregeln. Der Bundeshaushalt für 2025 wurde bislang lediglich vom Kabinett in Berlin beschlossen, jedoch fehlt noch die Zustimmung des Bundestages. Der Bruch der Ampel-Koalition hat den Prozess ins Stocken gebracht, und man rechnet nun mit einem Beschluss erst im Frühjahr oder Sommer des nächsten Jahres. Parallel dazu scheint auch der notwendige mittelfristige Haushaltsplan für vier Jahre noch nicht auf dem Tisch zu liegen. Deutschland und einige weitere EU-Staaten sind ihren Verpflichtungen bislang nicht nachgekommen. Die Europäische Kommission erwartet, dass Deutschland seine finanziellen Zukunftspläne nach den anstehenden Neuwahlen im Februar einreicht. Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage wird sogar über eine Verlängerung des Planungszeitraums auf sieben Jahre nachgedacht, was unter spezifischen Bedingungen genehmigungsfähig wäre. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der für alle EU-Staaten verbindlich ist, verlangt, dass der Schuldenstand eines Landes 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht übersteigt und das gesamtstaatliche Defizit unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts bleibt. Zum Missfallen der Besserverdiener in der Union wie Österreich und den Niederlanden, die in der Vergangenheit strikte Ausgabengrenzen verteidigten, geraten diese Länder aufgrund der Nachwirkungen der Pandemie und des Ukraine-Kriegs selbst unter Druck. Die Kommission sieht auch die haushaltspolitische Lage Österreichs kritisch und erwägt, ein Defizitverfahren einzuleiten, da das gemeldete Defizit für 2024 über der erlaubten Marke liegt. Insgesamt wurden nur acht der eingereichten 17 Haushaltspläne der Euro-Länder als konform mit den EU-Vorgaben bewertet. Insbesondere die Niederlande müssen ihre Planungen überarbeiten, um den Anforderungen der Kommission gerecht zu werden.