Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) plant, das Verbot für Investitionen nachhaltiger Anlageprodukte in konventionelle Rüstungsgüter aufzuheben. Diese Entscheidung wird durch aktuelle politische Entwicklungen und neue regulatorische Anforderungen beeinflusst. Investitionen in völkerrechtlich geächtete Waffen bleiben weiterhin vollständig ausgeschlossen. Die finale Zustimmung der Aufsichtsbehörden steht jedoch noch aus.
Ein Sprecher des Deutschen Fondsverbands BVI begrüßt die Aufhebung des sogenannten Mindestausschlusses. Er bezeichnet diesen Schritt als bedeutend für die EU-weite Standardisierung der Mindestanforderungen an nachhaltige Fonds. Die Anpassung wird als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die geopolitischen Umbrüche gesehen, die Europas Verteidigungsfähigkeiten und Wettbewerbsfähigkeit in den Fokus rücken.
Finanzierungsquellen für den Ausbau der europäischen Verteidigungsindustrie sollen aus der Finanzwirtschaft und von Institutionen wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) kommen, so die EU-Kommission. Im Rahmen der EU-Vorschriften für nachhaltiges Finanzwesen gibt es keine Regelungen, die private Investitionen in die Verteidigungsindustrie verhindern.