23. Oktober, 2024

Wirtschaft

Deutsche Bank unterliegt in Postbank-Streit: OLG Köln gibt ehemaligen Aktionären Recht

Deutsche Bank unterliegt in Postbank-Streit: OLG Köln gibt ehemaligen Aktionären Recht

Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären fand seinen vorläufigen Höhepunkt, als das Oberlandesgericht Köln die Argumentation der Kläger vollständig anerkannte. Im Fokus stand die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010 und die Frage, ob das damals beschlossene Übernahmeangebot angemessen war. Die Kläger monierten, dass die Deutsche Bank bereits im Jahr 2008 die Kontrolle über die Postbank übernommen und ein entsprechend höheres Angebot hätte machen müssen. Die 13 klagenden Anteilseigner hatten im Jahr 2010 einen Preis von 25 Euro pro Postbank-Aktie erhalten. Sie forderten eine Nachzahlung aufgrund eines vermeintlich zu niedrigen Kaufpreises – konkret die Differenz zu 57,25 Euro, was der Aktienwert zu einem früheren Zeitpunkt betrug. Der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln folgte dieser Auffassung, auf Basis rechtlicher Vorgaben des Bundesgerichtshofs aus einem früheren Revisionsverfahren. Eine weitere Revision wurde nicht zugelassen, jedoch kann die Deutsche Bank in Erwägung ziehen, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Die Deutsche Bank kündigte an, das Urteil eingehend prüfen zu wollen. Bemerkenswert ist, dass die Deutsche Bank bereits vorher mit 70 Prozent der Kläger außergerichtliche Vergleiche erzielte, die 62 Prozent der Forderungen abdeckten. Die Vergleiche brachten den Klägern einen Aufschlag von 31 bzw. 36,50 Euro je Aktie ein. Ende April hatte das Gericht bereits angedeutet, dass eine Entscheidung zugunsten der Kläger wahrscheinlich sein könnte, woraufhin die Deutsche Bank 1,3 Milliarden Euro zurücklegte, ein Umstand, der zu roten Zahlen im zweiten Quartal führte. Im späteren Verlauf konnte das Institut 440 Millionen Euro wieder auflösen. Dennoch bestehen noch offene Klagen bei weiteren Gerichten, für die die Bank Rücklagen in Höhe von etwa 550 Millionen Euro hält. Die Deutsche Bank erklärte, dass das aktuelle Urteil keine Auswirkungen auf die bereits erzielten Vergleiche habe und dass die gebildeten Rückstellungen die ausstehenden Forderungen und Zinsen vollständig abdecken. Lediglich Zinskosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro pro Monat könnten zusätzliche Belastungen verursachen.