02. Oktober, 2024

Wirtschaft

Deutsche Bahn verkauft Logistiktochter DB Schenker an dänischen Wettbewerber DSV

Deutsche Bahn verkauft Logistiktochter DB Schenker an dänischen Wettbewerber DSV

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn hat grünes Licht für den Verkauf der Logistiktochter DB Schenker an den dänischen Konkurrenten DSV gegeben. Die Zustimmung erfolgte in einer außerordentlichen Sitzung und betrifft ein Geschäft im Volumen von rund 14,3 Milliarden Euro. Eine Mehrheit im Kontrollgremium trug die Entscheidung mit, jedoch gab es auch Ablehnung von neun Arbeitnehmervertretern, unterstützt durch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), die den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze befürchtet. Dennoch wurde die Veräußerung beschlossen, und auch der Bund hat nötige Zustimmungen laut Bundeshaushaltsordnung erteilt.

Die Deutsche Bahn trennt sich damit von einem profitablen Geschäftsbereich. DB Schenker erzielte 2023 einen Gewinn von 1,8 Milliarden Euro und half dabei, die Bahn operativ aus der Verlustzone zu bringen. Die Verkaufserlöse sollen der Reduktion eines Schuldenbergs in Höhe von rund 33 Milliarden Euro dienen, der sich bis zum ersten Halbjahr 2023 aufgetürmt hatte. Insgesamt wird der Deal, inklusive erwarteter Zinserträge bis zum Abschluss, auf einen Wert von 14,8 Milliarden Euro geschätzt, was für beide Unternehmen einen Rekord darstellt.

Trotz dieses Mega-Deals bleiben Schenker und DSV nach früheren Angaben mit einem kombinierten Weltmarktanteil von bis zu sieben Prozent in einem stark zersplitterten Logistikmarkt. Auch CVC Capital Partners, ein Private-Equity-Investor, zeigte Interesse an einem Kaufangebot, konnte sich jedoch letztlich nicht durchsetzen.

Durch den Verkauf richtet die Deutsche Bahn ihren Fokus stärker auf das Kerngeschäft im Schienenverkehr. DB Schenker hat aufgrund seines hohen Anteils an Straßen-, Luft- und Seefracht schon länger Kritiker mobilisiert, die diesen Geschäftsbereich als nicht mit der Bahn vereinbar sehen. Bevor die Transaktion endgültig abgeschlossen ist, muss noch die Zustimmung der Wettbewerbsbehörden sowie der Bundesregierung eingeholt werden.