Am Bundesverfassungsgericht erörtert der Zweite Senat derzeit die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Die Diskussion konzentriert sich auf verfassungsrechtliche Fragestellungen dieser Ergänzungsabgabe. Die zentrale Frage dreht sich um die Notwendigkeit der weiteren Finanzierung zur Unterstützung der Deutschen Einheit. Seit 2021 gilt der Soli nur noch für eine begrenzte Gruppe von Steuerzahlern, darunter Gutverdiener und Unternehmen. Sechs FDP-Politiker haben eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die die Rechtmäßigkeit des Solis in Frage stellt. Nach Meinung ihrer Vertreter sei die Erhebung dieser Abgabe seit dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 verfassungswidrig. Aspekte der Gleichbehandlung und die Frage nach einer „Normallageneintritt“ werden ebenfalls diskutiert. Das aktuelle Verfahren gilt als Pilot innerhalb von fünf laufenden Verfahren, ein Urteil wird jedoch erst in einigen Monaten erwartet. Auf der anderen Seite argumentiert der Bund für den Fortbestand des Solis, basierend auf der nach wie vor bestehenden finanziellen Herausforderung durch die Wiedervereinigung. Regierungsexperten weisen auf die finanzpolitische Gestaltungsmacht des Gesetzgebers hin und führen neue staatliche Aufgaben an, die hohe Ausgaben erfordern. Die finanzielle Belastung von Spitzenverdienern wird auch mit dem Sozialstaatsprinzip in Einklang gebracht. Die Abgabe, die bisher 5,5 Prozent beträgt, hat nach wie vor finanzielle Bedeutung. Für das kommende Jahr sind Einnahmen in Höhe von 12,75 Milliarden Euro eingeplant. Eine potenzielle Aufhebung oder Rückabwicklung könnte erhebliche finanzielle und gesetzgeberische Herausforderungen mit sich bringen. Die FDP-Beschwerdeführer warnen vor den Folgen einer Verzögerung in dieser Angelegenheit.