Mit Spannung erwarten die Bürger Deutschlands den 23. Februar, denn dann findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Bis dahin erklärt sich noch so manches, damit die Wähler bestens vorbereitet sind.
Jeder deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren hat die Macht, den nächsten Bundestag zu wählen. Mit der Wahlbenachrichtigung wird stets informiert, wo man sein Kreuzchen setzen kann. Bequemer geht's per Briefwahl, deren Frist jedoch infolge der vorgezogenen Wahl wegen des Koalitionsbruchs kürzer als beim letzten Mal ausfällt.
Die Bundestagswahl basiert auf zwei Stimmen: Die Erststimme für den Direktkandidaten eines Wahlkreises und die Zweitstimme für eine Partei — sie bestimmt die Stärke der Parteien im Parlament auf nationaler Ebene. Eine gesetzliche Wahlpflicht? Nein, diese gibt es in Deutschland nicht, denn freie Wahl gilt hier als hohes Gut.
Den demokratischen Wahlprozess definieren fünf Grundsätze: Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit und Geheimhaltung. Diese Prinzipien sichern eine faire und vertrauenswürdige Wahl. In Anbetracht barrierefreier Wahlen gibt es jedoch Kritik an der unbeobachteten Entscheidungsfindung von Menschen mit Behinderungen.
Keineswegs nur für Enthusiasten der rechtlichen Feinheiten: Bei einer vorgezogenen Wahl wie dieser verkürzt das Innenministerium diverse Fristen nach eigenem Ermessen, um den Ablauf zu erleichtern. Ob zukünftige Wahlen nun im Winter stattfinden, bleibt variabel, da der Zeitrahmen des Grundgesetzes Spielraum bietet.
Mit der Wahlrechtsreform wird der kommende Bundestag kleiner: Nur 630 Sitze stehen zur Verfügung. So entfallen Überhang- und Ausgleichsmandate, die das Parlament vorher aufblähten, was strategische Neugewichtung verlangt.
Der Kanzler wird nicht direkt gewählt. Vielmehr sind die Koalitionsverhandlungen, in denen sich die Parteien auf eine Kanzlerkandidatin oder einen Kanzler einigen, von entscheidender Bedeutung. Zur kommenden Wahl haben CDU/CSU, SPD, Grüne, AfD und BSW bereits ihre Spitzenkandidatinnen vorgestellt.