18. November, 2024

Lexikon

Deliktsfähigkeit

Deliktsfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff, der die Fähigkeit einer natürlichen Person beschreibt, für von ihr begangene rechtswidrige Handlungen zur Verantwortung gezogen zu werden. Sie stellt sicher, dass Personen in der Lage sind, rechtliche Pflichten zu erfüllen und bei Verletzung dieser Pflichten zur Rechenschaft gezogen werden können.

In Deutschland ist die Deliktsfähigkeit ein wesentlicher Bestandteil des Zivilrechts und des Strafrechts. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird angenommen, dass jede volljährige natürliche Person voll deliktsfähig ist und somit für ihre Handlungen verantwortlich ist. Minderjährige hingegen unterliegen bestimmten Beschränkungen ihrer Deliktsfähigkeit, abhängig von ihrem Alter und Entwicklungsstand. Personen, die aufgrund geistiger oder seelischer Störungen nicht in der Lage sind, die Natur ihrer Handlungen zu verstehen und danach zu handeln, können ebenfalls als deliktsunfähig angesehen werden.

Die Deliktsfähigkeit spielt auch eine entscheidende Rolle im Strafrecht. Sie bestimmt, ob eine Person für Straftaten strafrechtlich verfolgt werden kann. Strafrechtlich deliktsfähig sind grundsätzlich alle volljährigen Personen. Minderjährige können unter bestimmten Umständen auch strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Personen, die aufgrund von Geisteskrankheit oder geistiger Behinderung nicht in der Lage sind, das Unrecht ihrer Handlungen zu erkennen oder nach diesem Verständnis zu handeln, können als schuldunfähig gelten und unterliegen dann nicht der Strafverfolgung.

Die Deliktsfähigkeit ist eine wichtige Grundlage des Rechtssystems, um sicherzustellen, dass Menschen für ihre Handlungen zur Verantwortung gezogen werden können. Sie stellt sicher, dass Personen sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht fair behandelt werden.