Im anhaltenden Rechtsstreit um Elon Musks milliardenschweres Vergütungspaket bei Tesla hat das Gericht im US-Bundesstaat Delaware erneut eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Richterin Kathaleen St. Jude McCormick bekräftigte am Montag ihre Entscheidung, die von Musk und den Direktoren Teslas angestrebte Annullierung ihrer früheren Anordnung abzulehnen, das außergewöhnliche Vergütungspaket zurückzunehmen. In einem faszinierenden Umfeld forensischer Auseinandersetzungen lehnte McCormick zudem die außergewöhnlich hohe Honorarforderung der Klägeranwälte ab, die in Form von Tesla-Aktien im Wert von über fünf Milliarden Dollar vergütet werden wollten. Stattdessen setzte die Richterin die Anwaltsgebühr auf 345 Millionen Dollar fest. Der komplexe Fall wurde durch eine Klage eines Tesla-Aktionärs ausgelöst, der das 2018 festgelegte Vergütungspaket von Musk infrage stellte. In ihrer Urteilsbegründung hob McCormick hervor, dass Musk das beeindruckende Vergütungspaket in Scheinverhandlungen mit den alles andere als unabhängigen Direktoren ausgehandelt habe. Ursprünglich lag der potenzielle Höchstwert des Pakets bei etwa 56 Milliarden Dollar, abhängig vom Aktienkurs Tesla's. Trotz des Gerichtsurteils hatten Tesla-Aktionäre im Juni das Paket neuerlich und überwältigend bestätigt. Die Verteidigung argumentierte, dass diese zweite Abstimmung eindeutig demonstriere, dass die Tesla-Aktionäre - mit vollem Wissen um die im Verfahren aufgezeigten Mängel - Musks Vergütungspaket unterstützen. Dies vermochte die Richterin jedoch nicht zu überzeugen. Sie erklärte die Argumente der Verteidigung als grundsätzlich fehlerhaft und widersprüchlich zur herrschenden Rechtslage. Zusätzlich stellte McCormick klar, dass ein einfacher Aktionärsbeschluss keine mit Interessenkonflikten behaftete Transaktion legitimieren könne, insbesondere angesichts von schweren und grundlegenden Fehlinformationen im Proxy Statement. Auch die kühne Anwaltsforderung von 5,6 Milliarden Dollar bewertete sie als überzogen.