Die Westbalkanregelung, ein bedeutendes Modell der Erwerbsmigration, bleibt vorerst ohne territorialen Ausbau. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion klargestellt, dass derzeit keine konkreten Pläne bestehen, um diese Regelung auf weitere Länder anzuwenden. Auch die Erhöhung des bestehenden Kontingents von jährlich 50.000 Eingewilligungen zur Integration von Arbeitskräften ist nicht geplant.
Migranten aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien müssen einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen, um im Rahmen der Westbalkanregelung nach Deutschland einzureisen. Die Regelung, die auch ungelernte Arbeitskräfte anspricht, wurde eingeführt, um unberechtigte Asylgesuche aus diesen Ländern zu reduzieren. Ein Antrag kann nur im Herkunftsland gestellt werden, und Bewerber, die in den letzten 24 Monaten Asylbewerberleistungen bezogen haben, sind ausgeschlossen.
Die Ampel-Koalition erhöhte das Kontingent Anfang Juni 2024 von 25.000 auf 50.000 Zustimmungen pro Jahr. Bis Ende November 2024 lebten rund 79.504 Menschen mit einer beschäftigungsbezogenen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, die von dieser Regelung profitiert hatten, darunter waren Menschen aus dem Kosovo, Bosnien und Herzegowina sowie Nordmazedonien besonders prominent vertreten.
Die FDP schätzt das Modell als Erfolg und hinterfragte, ob eine Ausweitung auf Länder wie Brasilien, Mexiko, Kolumbien und andere möglich wäre. Das Innenministerium verweist stattdessen auf das Potenzial zukünftiger Migrationsabkommen mit interessierten Staaten. Ann-Veruschka Jurisch von der FDP lobt die Regelung unter anderem für die Förderung regulärer Migration und hebt die Rolle der FDP als treibende Kraft in der Regierung hervor.