Die größte australische Baumarktkette, Bunnings, gerät ins Visier der Datenschutzbehörden aufgrund des Einsatzes von Gesichtserkennungstechnologie ohne das Einholen von Zustimmung ihrer Kunden. Wie die australische Datenschutzbehörde, das Office of the Australian Information Commissioner (OAIC), feststellte, verglich Bunnings die Gesichter ihrer Kunden mit einer Datenbank von Personen, die als kriminell oder gewalttätig bekannt sind. Wurde kein Treffer erzielt, löschte das System die Bilder automatisch. Obwohl diese Technologie für Bunnings eine effiziente Methode zur Bekämpfung von unrechtmäßigen Aktivitäten darstellte, bleibt die Frage der Angemessenheit ihres Einsatzes bestehen, wie Datenschutzkommissarin Carly Kind betont. Ihr zufolge hat Bunnings nicht ausreichend informiert und versäumt, die Datenerhebung in ihrer Datenschutzerklärung zu erwähnen. Das Unternehmen wurde dazu angewiesen, alle gesammelten persönlichen Informationen zu vernichten und die betreffenden Praktiken unverzüglich einzustellen. Trotz der Entscheidung zeigt sich Bunnings enttäuscht und kündigte an, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, um eine Überprüfung zu erwirken. Laut Mike Schneider, dem Geschäftsführer von Bunnings, bestand für die Kunden zu keiner Zeit ein Risiko in Bezug auf ihre Privatsphäre, da die elektronischen Daten nicht zu Marketingzwecken oder zur Nachverfolgung des Kundenverhaltens genutzt wurden. Die Technologie wurde in 63 Geschäften in den Bundesstaaten Victoria und New South Wales zwischen November 2018 und November 2021 eingesetzt. Gesichtsbilder und andere biometrische Informationen gelten gemäß australischem Datenschutzrecht als sensibel. Die Entscheidung der OAIC könnte künftig Einfluss auf den Einsatz der Gesichtserkennungstechnologie in Unternehmen haben. Im Jahr 2022 hatte die Verbraucherschutzgruppe CHOICE Beschwerden bei den Behörden eingereicht, da neben Bunnings noch zwei weitere Einzelhandelsketten 'übermäßig aufdringliche' Gesichtserkennungstechnologien verwendeten.