18. November, 2024

Lexikon

Datenerfassungs- und -übermittlungs-Verordnung (DEÜV)

Die Datenerfassungs- und -übermittlungs-Verordnung (DEÜV) ist eine rechtliche Bestimmung in Deutschland, die die Erfassung, Verarbeitung und Übermittlung von datenbezogenen Informationen im Bereich der Lohnabrechnung und Sozialversicherung regelt. Sie ist speziell auf die Anforderungen von Unternehmen und Arbeitgebern ausgerichtet, um sicherzustellen, dass die korrekten Daten an die relevanten Behörden übermittelt werden.

Die DEÜV legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, bestimmte Informationen über ihre Arbeitnehmer, wie beispielsweise Gehaltsdaten, Arbeitszeiten und Sozialversicherungsbeiträge, zu erfassen und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Dadurch wird gewährleistet, dass die Sozialversicherungsleistungen korrekt berechnet und ausgezahlt werden können.

Die Verordnung definiert auch die genauen Formate und Übermittlungswege, die für die Datenübermittlung verwendet werden müssen. Sie schreibt beispielsweise vor, dass die Daten elektronisch und in einem bestimmten Format, wie zum Beispiel der Datensatzbeschreibung (DSE) oder der Abrechnungsbescheinigung (ABA), übermittelt werden müssen. Dies erleichtert den Behörden die Verarbeitung der Daten und minimiert Fehler bei der Erfassung und Verarbeitung.

Die Einhaltung der DEÜV ist für Unternehmen von großer Bedeutung, da damit die ordnungsgemäße Abwicklung der Lohnabrechnung und die korrekte Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge sichergestellt werden. Unternehmen, die gegen die DEÜV verstoßen, können mit Bußgeldern belegt werden.

Um sicherzustellen, dass Unternehmen die Anforderungen der DEÜV korrekt umsetzen, sollten sie auf spezialisierte Lohnabrechnungssoftware zurückgreifen, die die elektronische Datenübermittlung gemäß den Vorgaben der Verordnung ermöglicht. Dies erleichtert die Erfassung, Verarbeitung und Übermittlung der erforderlichen Daten und minimiert das Risiko von Fehlern und Verstößen gegen die DEÜV.

Insgesamt trägt die Datenerfassungs- und -übermittlungs-Verordnung (DEÜV) dazu bei, dass die Lohnabrechnung und Sozialversicherung in Deutschland effizient und korrekt abgewickelt werden können. Durch die genaue Definition der Anforderungen und Übermittlungsverfahren stellt sie sicher, dass die relevanten Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form bereitgestellt werden. Unternehmen sollten sich daher mit den Bestimmungen der DEÜV vertraut machen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um deren Einhaltung zu gewährleisten.