Die Rechtsaufarbeitung des Cum-Ex-Steuerbetrugs zieht weitere Kreise. Ein ehemals in London tätiger Börsenhändler muss nun zusätzliche elf Millionen Euro an den deutschen Staat zurückführen. Diese Entscheidung resultiert aus einem Urteil des Bonner Landgerichts von 2020, das dem Betroffenen eine Bewährungsstrafe verhängte und die Einziehung von 14 Millionen Euro festlegte.
Der Verurteilte hatte bereits drei Millionen gezahlt. In der Folge entbrannte ein Rechtsstreit darüber, ob er für die verbliebenen elf Millionen zur Kasse gebeten werden kann oder ob die Zahlungen der involvierten Warburg-Bank an den Fiskus hierfür verrechenbar seien. Das Oberlandesgericht Köln entschied letztlich, dass die Bankzahlungen keine Auswirkung auf die Ansprüche gegenüber dem Händler hätten. Der Verurteilte hat inzwischen angekündigt, die offene Summe in Raten begleichen zu wollen.
Der Cum-Ex-Skandal, der auf Aktiengeschäfte mit Dividendenblättern basierte, hat dem deutschen Fiskus Milliardenverluste beschert. Infolge der Einschätzung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2021, der Cum-Ex als Straftat klassifizierte, intensivierte sich die Verfolgung der Beteiligten. Aktuell laufen bei der Kölner Staatsanwaltschaft über 130 Verfahren mit rund 1.700 Beschuldigten.
Der britische Händler zeigte sich kooperativ, indem er wertvolle Insiderinformationen lieferte, während andere Protagonisten wie der Steueranwalt Hanno Berger, der als einer der Hauptverantwortlichen gilt, zu langen Haftstrafen verurteilt wurden. Die strafrechtliche Aufarbeitung des Skandals trägt nach und nach Früchte und bleibt ein zentrales Thema der Finanzwelt.