Nach einer besorgniserregenden Attacke in Aschaffenburg plant die CSU im bayerischen Landtag, die gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit psychisch kranken Menschen zu verschärfen. Angeführt von Ministerpräsident Markus Söder und Fraktionsvorsitzendem Klaus Holetschek forciert die Fraktion eine schnellere und weniger bürokratische Handhabe bei der Einweisung von Menschen, die eine Gefahr für andere darstellen. Menschen, die bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, sollen demnach eher einer verpflichtenden fachärztlichen Untersuchung zugeführt werden. Gleichzeitig wird der Ruf nach einem intensiveren Austausch von Krankheitsdaten zwischen Ärzten und Sicherheitsbehörden laut. Für Personen mit einer erheblichen potenziellen Fremdgefährdung müsse es möglich sein, dass Polizeibehörden frühzeitig informiert werden. Somit könne präventiven Maßnahmen der Vorrang eingeräumt werden, um größere Schäden abzuwenden. Auch im Bereich der Jugendpsychiatrie fordert die CSU-Fraktion konkretere Regelungen. Minderjährige in akuten Notlagen sollen künftig auch ohne elterliches Einverständnis in einer Klinik behandelt werden können, so die Forderung von Bernhard Seidenath, dem gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktion. Erste Kritik kommt aus Reihen der SPD, die insbesondere auf die lange Wartezeiten und das generelle Defizit in der psychiatrischen Versorgung verweist. Die gesundheitspolitische Sprecherin Ruth Waldmann warnt vor einer überstürzten Gesetzesverschärfung und sieht darin eine Ablenkung von den eigentlichen strukturellen Problemen im Gesundheitswesen. Im Hintergrund der Debatten stehen die hohen gesetzlichen Hürden, die in Deutschland zum Schutz vor unrechtmäßigen Zwangsmaßnahmen bestehen. Diese Entscheidungskriterien nehmen ihren Ursprung aus den dunklen Kapiteln der Geschichte und erfordern eine genaue Abwägung der Gefährdungslage, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Der Fall Aschaffenburg hat gezeigt, dass bestehende Mechanismen nicht immer greifen – ein Umstand, den die Politik nun adressieren will.