Die beliebte Ferienfluggesellschaft Condor muss ihr Angebot an Nordamerika-Flügen für den kommenden Sommer reduzieren. Ausschlaggebend ist eine vorläufige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Lufthansa von der Verpflichtung entbindet, Condor-Reisende zu vergünstigten Konditionen zum zentralen Drehkreuz Frankfurt zu befördern. Diese Entwicklung ist der jüngste Akt in einem langwierigen Rechtsstreit zwischen den beiden Airlines. Trotz intensiver Verhandlungen hat ein neues Abkommen zwischen den Fluglinien bislang kein Ergebnis hervorgebracht. Das bis Weihnachten gesetzte Ultimatum der Lufthansa blieb unbeantwortet, was Condor dazu zwingt, bei künftigen Buchungen höhere Preise für Zubringerflüge zu akzeptieren. Weder die bestehenden Buchungen noch die Bereitstellung von Kapazitäten sind hiervon betroffen. Allerdings sehen die neuen Bedingungen vor, dass Condor das Risiko für verpasste Anschlussflüge trägt. Condor zeigt sich dennoch bestrebt, eine nachhaltige Zusammenarbeit mit der Lufthansa zu etablieren. Man habe eine Reihe von Rückfragen zu den Vertragsbedingungen an die Fluggesellschaft gestellt und hoffe, diese nach den Feiertagen klären zu können. Die Bedeutung der Lufthansa Group als wichtiger Zubringerpartner für Condor bleibt unumstritten, da sie die Mehrzahl der Verbindungen nach Frankfurt schafft. Angesichts der veränderten Lage entschied sich Condor, die Anzahl der Flüge zu kleineren Städten wie Halifax, Edmonton, Baltimore und Phoenix zu reduzieren oder komplett zu streichen. Stattdessen sollen beliebtere Destinationen wie Miami oder Mauritius verstärkt angeflogen werden. Zukünftig wird Condor auch neue ganzjährige Verbindungen nach Johannesburg und Bangkok anbieten. Zudem hat man das Angebot an europäischen und nationalen Verbindungen erweitert, die als Zubringer nutzbar sind. Der Kern des juristischen Streits ist die Frage, ob Lufthansa Condor aufgrund wettbewerbsrechtlicher Überlegungen Sonderkonditionen gewähren muss. Diese Kontroverse hat ihre Wurzeln in der Vergangenheit, als Condor noch ein Teil der Lufthansa war. Eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus und wird vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erwartet.