Das Committee on Accounting Procedure (CAP) ist ein wesentliches Gremium für die Standardsetzung in der Rechnungslegung. Es wurde im Jahr 1939 vom American Institute of Accountants, dem heutigen American Institute of Certified Public Accountants (AICPA), gegründet. Das CAP hatte den Auftrag, die Finanzberichterstattung zu verbessern und einen einheitlichen Standard für die Rechnungslegung festzulegen.
Das Hauptziel des CAP bestand darin, eine einheitliche Basis für die Rechnungslegungsmethoden und -prinzipien zu etablieren, um eine konsistente Auslegung und Anwendung der Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten. Es entwickelte eine Reihe von Bulletins, die als "Accounting Research Bulletins (ARBs)" bekannt wurden und als grundlegende Leitlinien für die Buchführung und Finanzberichterstattung dienten.
Das CAP beeinflusste maßgeblich die Entwicklung der US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards und trug zur Gründung des Financial Accounting Standards Board (FASB) im Jahr 1973 bei. Das FASB übernahm die Aufgabe, die Rolle des CAP bei der Entwicklung und Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards fortzuführen.
Die Tätigkeit des CAP führte zu einer erhöhten Transparenz und Vergleichbarkeit der Rechnungslegungsinformationen. Unternehmen waren nun in der Lage, ihre Finanzberichte nach einem einheitlichen Standard zu erstellen, was Investoren, Analysten und anderen Interessengruppen dabei half, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Heutzutage sind die Empfehlungen und Richtlinien des CAP zwar nicht mehr direkt gültig, jedoch haben sie dennoch einen bedeutenden Einfluss auf die US-amerikanische Rechnungslegung. Viele der Grundsätze und Konzepte, die das CAP etablierte, sind in den aktuellen Rechnungslegungsstandards des FASB verankert.
Das CAP spielte eine entscheidende Rolle bei der Etablierung einer einheitlichen, zuverlässigen und transparenten Rechnungslegung in den Vereinigten Staaten und legte den Grundstein für die heutigen internationalen Rechnungslegungsstandards. Durch seine bedeutende Arbeit hat das CAP die Integrität und Zuverlässigkeit der Rechnungslegung in den Kapitalmärkten gefördert und das Vertrauen der Anleger gestärkt.