Ein bedeutender Schritt für Cineworld: Vier Tochtergesellschaften des angeschlagenen Kinobetreibers erhielten die gerichtliche Genehmigung für ihre Restrukturierungspläne. Dies verhindert eine drohende Insolvenz und sichert die unmittelbare finanzielle Zukunft des Unternehmens.
Die betroffenen Firmen Cine-UK, Cineworld Cinemas, Cineworld Cinema Properties und Cineworld Estates sind integrale Bestandteile der britischen Niederlassung der weltweit zweitgrößten Kinokette. Ohne die Genehmigung des Umstrukturierungsplans wäre eine Insolvenz unausweichlich gewesen.
Der Erfolg vor Gericht ermöglicht es nun, dass 16 Millionen Pfund in Form von neuem Eigenkapital aus der Muttergesellschaft bereitgestellt werden. Außerdem stehen weitere Mittel in Höhe von bis zu 35 Millionen Pfund zur Verfügung.
Ein weiterer Bestandteil der Restrukturierung ist die Neuverhandlung der Mietverträge für einige der über 100 Standorte. Sechs dieser Standorte werden aufgrund mangelnder Rentabilität geschlossen.
In seinem schriftlichen Urteil erklärte Richter Mr Justice Miles die Zustimmung des Gerichts zu den Plänen. Zuvor hatte der Gerichtshof in London erfahren, dass die vier Unternehmen 101 Standorte betreiben und 4.401 Mitarbeiter beschäftigen. Cineworld ist in zehn Ländern aktiv, darunter auch die USA, wo es unter der Marke Regal Cinemas operiert.
Der juristische Vertreter von Cineworld, Tom Smith KC, führte an, dass die Unternehmen bislang unprofitabel seien, was hauptsächlich auf die negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der Streiks von Schauspielern und Drehbuchautoren zurückzuführen sei.
Smith erklärte weiter, dass die US-amerikanische Niederlassung der Kette den britischen Firmen rund 65 Millionen Dollar zur Verfügung gestellt habe, um den Betrieb bis Ende Juni dieses Jahres aufrechtzuerhalten. Mietkosten in Höhe von 19 Millionen Pfund seien ebenfalls unter der Bedingung gezahlt worden, dass eine Restrukturierung erfolgt.
Zusätzlich habe der US-Arm zugestimmt, 16,7 Millionen Pfund Miete für die drei Monate bis Ende September zu zahlen, da es "keine Aussicht auf eine alternative Finanzierungsquelle" gebe.
Für zusätzliche Spannung sorgte die Abweisung einer Klage der Crown Estate und UK Commercial Property (UKCP) durch Mr Justice Miles. Diese wollten sich gegen die Neuverhandlung der Mietverträge wehren, da laut ihrem Anwalt, Ben Shaw KC, die Restrukturierung negative Konsequenzen mit sich brächte.
In seinem 31-seitigen Urteil äußerte Richter Miles Verständnis für die Verstimmung der Vermieter, stellte jedoch klar, dass die bisherigen Verhandlungen nicht ausreichten, um die drohende Insolvenzsituation abzuwenden.
Dennoch gab der Richter UKCP die Möglichkeit, gegen sein Urteil Berufung einzulegen, da der Fall "neuartige Rechtsgrundsätze" berühre und die Erfolgsaussichten einer Berufung realistisch seien.