10. Januar, 2025

Politik

CDU plant schärfere Maßnahmen zur inneren Sicherheit

CDU plant schärfere Maßnahmen zur inneren Sicherheit

Die CDU möchte in Zukunft verstärkt gegen Gewalt und schwere Kriminalität vorgehen und setzt dabei auf erweiterte Befugnisse für Behörden sowie eine restriktivere Migrationspolitik. Ein aktueller Entwurf für ein Papier zur inneren Sicherheit zeigt deutlich, dass die Partei einen handlungsstarken Staat anstrebt, der konsequent Recht und Ordnung durchsetzt. Dieser Entwurf wird voraussichtlich auf der kommenden Klausurtagung des CDU-Vorstands in Hamburg beschlossen.

Die CDU plant, die Ausstattung von Sicherheitsbehörden zu verbessern und den Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden effizienter zu gestalten. Eine neue Kategorie soll psychisch kranke Gewalttäter erfassen, um präventiver handeln zu können. Somit wird bei schweren Straftaten, vor allem bei Kindesmissbrauch, der Kinderschutz über den Datenschutz der Täter gestellt. Internetanbieter sollen künftig verpflichtet werden, IP-Adressen mindestens drei Monate lang zu speichern.

Technologische Unterstützung für die Strafverfolgung steht ebenso im Fokus der Partei. Sicherheitsbehörden sollen vermehrt auf elektronische Gesichtserkennung und Echtzeit-Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen zurückgreifen können. Die Nutzung künstlicher Intelligenz zur Analyse großer Datenmengen wird ebenfalls erwogen, um besonders gefährdete Gruppen besser zu schützen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf einer deutlichen Verschärfung der Ausweisungs- und Migrationspolitik. Die CDU korrigiert hier ihren Kurs und plant eine "Wende in der Migrationspolitik". Straffällig gewordene Migranten sollen ihr Aufenthaltsrecht verlieren, besonders wenn sie wiederholt wegen vorsätzlichen Straftaten verurteilt werden. Auch ohne begangene Straftaten sollen Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, konsequent abgeschoben werden.

Zusätzlich wird die Möglichkeit eines unbefristeten Ausreisearrests ins Spiel gebracht, sollte eine Ausreise nicht freiwillig erfolgen oder durchführbar sein. Bei schwerwiegenden Vergehen könnte auch die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatsbürgern erfolgen, insbesondere bei antisemitischen oder terroristischen Vergehen.