Die Legalisierung von Cannabis bewegt weiterhin die politische Bühne und sorgt für Diskussionen insbesondere bezüglich der praktischen Umsetzung der neuen Regelungen. Der Innenausschuss des Bundesrats hat seine Empfehlungen für die nächste Sitzung der Länderkammer veröffentlicht und sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf in Sachen Gesundheitsschutz, Klarheit bei der Vollzugspraxis sowie der sicheren Vernichtung von Cannabis. Die gesetzten Ziele der regulierten Abgabe an Erwachsene und der eindämmenden Wirkung gegen illegalen Drogenhandel scheinen in der aktuellen Fassung des Gesetzes kaum erreichbar. Besonderen Fokus legt der Innenausschuss auf Vereine, in denen Erwachsene Cannabis zum Eigenkonsum anbauen und teilen dürfen. Hier wird angeregt, die erlaubte Abgabemenge auf ein "bedarfsgerechtes Maß" zu reduzieren, um eine mögliche Umleitung großer Mengen auf den Schwarzmarkt zu verhindern. Aktuell sind 50 Gramm pro Monat erlaubt, was nach Meinung der Kritiker deutlich über dem Bedarf eines Gelegenheitsnutzers liegt und entsprechende Risiken birgt. Weiterhin werden bessere Lösungen für die Entsorgung von nicht weiterverwendbarem Cannabis gefordert. Diese Punkte sind Teil der Empfehlungen des Innenausschusses in der Stellungnahme des Bundesrats zu einer Novelle des Cannabis-Gesetzes, die auch Bestimmungen zum Nutzhanfanbau in der Landwirtschaft umfasst. Ob der Bundesrat den Empfehlungen des Ausschusses folgen wird, zeigt sich bei der Abstimmung im Plenum am 22. November. Die Cannabis-Legalisierung steht zudem am kommenden Freitag auf Antrag der Unionsfraktion im Mittelpunkt einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Seit dem 1. Juli können nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern gegründet werden, allerdings unter vielen Auflagen. Seit dem 1. April ist das Konsumieren von Cannabis für Volljährige mit bestimmten Beschränkungen legal. Erlaubt sind der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen und die Aufbewahrung von maximal 50 Gramm Cannabis.