30. Oktober, 2024

Wirtschaft

Bußgeldverfahren gegen Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone wegen Mobilfunkschwächen

Bußgeldverfahren gegen Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone wegen Mobilfunkschwächen

Die Bundesnetzagentur hat erstmals Bußgeldverfahren gegen die Handynetzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica (O2) und Vodafone eingeleitet. Dies geschieht aufgrund ihrer schuldhaften nicht rechtzeitigen vollständigen Erfüllung der Versorgungsauflagen, wie aus einem Schreiben der Behörde hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Verfahren wurden im September eröffnet und waren bisher nicht öffentlich bekannt. Die Unternehmen haben nun die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, während die Entscheidung erst im kommenden Jahr erfolgen wird. Darüber hinaus drohen ihnen in separaten Verfahren sogenannte Zwangsgelder.

Die Netzbetreiber sind der Ansicht, dass sie nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen haben. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregelung, nach der die Auflage auch ohne Netz als erfüllt gilt, wenn der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war. Die Netzagentur ist jedoch der Meinung, dass diese Begründung in einigen Fällen nicht zutrifft und dass in einigen Gebieten Antennen installiert worden wären.

Konkret geht es um 500 4G-Funklöcher, in denen keiner der drei Netzbetreiber eine Geschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde erreichen konnte, was eigentlich bis zum Jahreswechsel hätte geschehen sollen. Die Unternehmen haben es jedoch nicht bei allen geschafft. Zudem haben sie noch keine gute Netzabdeckung in einigen Bundesstraßen-Tunneln, obwohl dies vorgeschrieben ist.

Branchenkreisen zufolge sind die Verfehlungen sehr gering. Sollten Bußgelder verhängt werden, dürften diese entsprechend niedrig ausfallen. Die Eröffnung der Verfahren wird eher als Signal an die Branche verstanden, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und die Versorgungsauflagen lückenlos zu erfüllen. In der Vergangenheit hat die Netzagentur in ähnlichen Fällen ein Auge zugedrückt. So haben keiner der drei Netzbetreiber die Ausbaupflichten, die sich aus der Auktion 2015 ergaben, zum Jahresende 2019 eingehalten. Damals wurden jedoch keine Bußgelder verhängt.

Telefónica hatte damals große Schwierigkeiten, während die Telekom und Vodafone nur geringe Mängel aufwiesen. Zwar wurde gegen Telefónica im Jahr 2020 ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet, dieses wurde jedoch eingestellt, nachdem O2 verspätet ans Ziel kam.

Die Bußgeldverfahren gegen die etablierten Netzbetreiber sind nicht die ersten dieser Art gegen Telekommunikationsanbieter. Bereits seit dem Frühjahr geht die Netzagentur gegen den Neueinsteiger 1&1 vor, der sein eigenes Mobilfunknetz aufbaut und dieses bald starten will. 1&1 hatte im Jahr 2019 Frequenzen ersteigert und hätte Ende 2022 1000 5G-Standorte aktiviert haben müssen. Tatsächlich waren es jedoch nur fünf. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.

Die Unternehmen benötigen unterschiedliche Funkfrequenzen für ihre Netze. Bei der Vergabe legt der Bund ein qualitatives Mindestniveau fest, das die Netze erreichen müssen. Bis Ende 2022 mussten die Unternehmen in jedem Bundesland 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgen, was sie erfüllt haben. Es gab jedoch auch Auflagen für Verkehrswege und weiße Flecken, bei denen die Unternehmen nach Ansicht der Netzagentur Schwächen gezeigt haben.

Die genaue Anzahl der weißen Flecken und unversorgten Tunnel ist nicht bekannt. Weder ein Sprecher der Netzagentur noch die Unternehmen haben auf Nachfrage konkrete Zahlen genannt.

Politiker und Verbraucherschützer reagieren positiv auf die Einleitung der Bußgeldverfahren. Die Unternehmen scheinen der Behörde offenbar keine plausiblen Gründe dafür vorgelegt zu haben, warum sie ihre Ausbaupflichten nicht vollständig erfüllen konnten, so der FDP-Bundestagsabgeordnete Reinhard Houben. Lob kommt auch vom Sozialdemokraten Johannes Schätzl, der betont, dass Versorgungsauflagen nur dann sinnvoll sind, wenn sie konsequent durchgesetzt werden und Strafen folgen, wenn sie nicht eingehalten werden. Der Grüne Maik Außendorf bezeichnet die Nichteinhaltung der Vorgaben als "ärgerlich" und betont, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen müssen. Der CSU-Politiker Reinhard Brandl unterstützt die Verfahrenseinleitung und nennt sie "absolut richtig".

Auch der Verbraucherschützer Felix Flosbach begrüßt die härtere Gangart der Netzagentur und erklärt, dass die konsequentere Kontrolle der Netzauflagen und die Bestrafung von Vergehen den Verbrauchern heute und in Zukunft helfen wird.

Die Unternehmen weisen jedoch darauf hin, dass sie bereits große Fortschritte beim Netzausbau gemacht haben. Die Netze sind nach Milliardeninvestitionen deutlich besser als vor einigen Jahren. Die Bußgeldverfahren sind jedoch ein Hinweis darauf, dass es an einigen Orten immer noch Mängel gibt.