Die Bundesnetzagentur hat offenbar Bußgeldverfahren gegen die Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Telefónica Deutschland (O2) und Vodafone eingeleitet. In einem Schreiben der Bundesnetzagentur heißt es, dass die Verfahren aufgrund 'schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen' eröffnet wurden. Dieser Schritt wurde bereits im September unternommen, war jedoch bisher nicht öffentlich bekannt.
Die Netzbetreiber sind der Meinung, dass sie keine Verstöße gegen die Ausbauauflagen begangen haben. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregel, die besagt, dass die Auflage auch ohne Netz als erfüllt gilt, wenn der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war. Dies beinhaltet beispielsweise die Situation, wenn kein Grundstück vorhanden ist, auf dem ein Funkmast aufgestellt werden kann. Die Netzagentur ist jedoch der Auffassung, dass diese Begründung in einigen Fällen nicht zutrifft und dass an einigen Standorten Antennen hätten installiert werden können.
Die Bußgeldverfahren betreffen insgesamt 500 4G-Funklöcher, in denen keiner der drei Netzbetreiber eine Geschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde ermöglicht. Gemäß den Versorgungsauflagen hätten diese weißen Flecken bis zum Jahresende behoben sein müssen. Die Unternehmen konnten dies jedoch nicht in allen Fällen erreichen. Zudem gibt es in einigen Bundesstraßen-Tunneln immer noch keine gute Netzabdeckung, obwohl dies eigentlich der Fall sein sollte. Auch das ist Gegenstand der Verfahren.
Branchenexperten zufolge sind die Verfehlungen der Unternehmen jedoch sehr gering. Sollten am Ende der Verfahren Bußgelder verhängt werden, werden diese voraussichtlich niedrig ausfallen. Die Eröffnung der Verfahren wird eher als Signal an die Branche interpretiert, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und die Versorgungsauflagen lückenlos einzuhalten.
Bereits im Frühjahr hat die Netzagentur ein Bußgeldverfahren gegen den Neueinsteiger 1&1 eröffnet, der derzeit sein eigenes Handynetz aufbaut. Das Unternehmen hatte im Jahr 2019 erstmals Frequenzen ersteigert und hätte bis Ende 2022 1000 aktivierte 5G-Standorte haben müssen. Tatsächlich waren es jedoch nur fünf. Gegen etablierte Netzbetreiber hat die Behörde bisher noch kein Bußgeldverfahren eingeleitet.