Bundesjustizminister Marco Buschmann plädiert für eine Reduzierung von Sozialleistungen für Asylsuchende, die über einen anderen EU-Staat nach Deutschland einreisen. Diese Maßnahmen sollen nach dem Dublin-System greifen, welches vorschreibt, dass jener EU-Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags verantwortlich ist, in dem der Antragsteller erstmals die EU betreten hat.
Der FDP-Politiker äußerte sich dahingehend in einem Interview mit der "Welt am Sonntag". Buschmann betonte die Möglichkeit, die Sozialleistungen in solchen Fällen auf die Finanzierung der Rückkehrkosten zu beschränken. Er argumentierte weiter, dass Asylsuchende bereits im Ersteinreisestaat Anspruch auf Unterstützung hätten und nicht davon ausgehen könnten, auf die Solidarität der deutschen Bevölkerung zählen zu können, wenn sie nicht zur Rückkehr bereit seien.
Das Thema ist kontrovers, jedoch sieht Buschmann die Notwendigkeit, an den sogenannten Pull-Faktoren anzusetzen, die aktuell zu einem hohen Maß an irregulärer Migration führen. Laut der Dublin-Verordnung sind grundsätzlich nur ein EU-Mitgliedsstaat für die Abwicklung von Asylverfahren zuständig. Neben dem Ersteinreisestaat kann beispielsweise auch geprüft werden, ob ein Familienangehöriger des Asylsuchenden in einem anderen Mitgliedstaat lebt.
Im Jahr 2023 wurden EU-weit rund 1,05 Millionen erstmalige Asylanträge gestellt, der höchste Wert seit 2016. Deutschland verzeichnete dabei etwa 329.035 Anträge, was ungefähr einem Drittel der gesamten Anträge in der EU entspricht.
Buschmann verwies zudem auf die rechtliche Unmöglichkeit von Zurückweisungen von Schutzsuchenden auf deutschem Boden, bedingt durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Er hob jedoch hervor, dass andere Lösungen existieren, wie etwa Grenzkontrollabkommen mit Nachbarstaaten, die bereits umgesetzt werden und auf deren Boden mit deren Einverständnis Kontrollen durchgeführt werden können.