22. Februar, 2025

Politik

Bundeszuschüsse für psychosoziale Flüchtlingsbetreuung gesichert

Bundeszuschüsse für psychosoziale Flüchtlingsbetreuung gesichert

Das Bundesfamilienministerium hat sich erfolgreich um die Sicherstellung von fast fünf Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für die psychosoziale Betreuung geflüchteter Menschen bemüht. Diese Mittel sichern die Fortführung des „Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge“ und verhindern damit drohende Kürzungen. Bundesfinanzminister Jörg Kukies hat den erforderlichen Bedarf bewilligt, und somit bleiben die Mittel auf dem Niveau des Vorjahres, wie das Ministerium von Lisa Paus (Grüne) mitteilte. Ministerin Paus lobte die zugesagten 4,9 Millionen Euro als notwendigen Fortschritt, merkte jedoch an, dass der tatsächliche Bedarf höher sei. Sie betonte die vielfältigen Herausforderungen in der Flüchtlingshilfe, die von rechtlichen und kulturellen Barrieren bis hin zu schweren traumatischen Erfahrungen reichen. Diese Mittel stehen auch über einen möglichen Regierungswechsel nach der kommenden Bundestagswahl hinaus zur Verfügung, bis ein neuer Haushaltsbeschluss erfolgt. Das Bundesprogramm unterstützt nicht nur die Wohlfahrtsverbände, sondern insbesondere auch Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer. Diese Zentren bieten sowohl therapeutische Krisenintervention als auch sozialpädagogische Begleitung an, abgestimmt auf die speziellen Bedürfnisse der Betroffenen, erläuterte Paus. Besonders Kriegsflüchtlinge seien häufig von schweren Traumata betroffen und bedürften deshalb einer spezialisierten Unterstützung. In jüngster Zeit wurde die Diskussion um die psychologische Betreuung von Flüchtlingen auch im Zusammenhang mit Straftaten geführt. Ein tragischer Vorfall in Aschaffenburg, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, wird einem psychisch kranken afghanischen Flüchtling zugeschrieben. Ob eine intensivere psychologische Betreuung solche Taten verhindern könnte, bleibt allerdings ungewiss.