Das deutsche Kabinett plant eine bedeutende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die der Bundeswehr die Erlaubnis geben würde, verdächtige Drohnen abzuschießen. Bislang waren die Streitkräfte auf Maßnahmen beschränkt, die Drohnen lediglich abdrängen, zur Landung zwingen oder mit Warnschüssen vertreiben konnten. Der aktuelle Gesetzesentwurf, der am Mittwoch zur Debatte steht, soll diesen Handlungsspielraum erweitern, um besser auf das zunehmend häufige Auftreten illegaler Drohnen über kritischen Infrastrukturen und militärischen Anlagen reagieren zu können. Erst nach einer Verabschiedung durch den Bundestag wird das Gesetz in Kraft treten können. Die Anwendung von Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge soll dabei strikt auf Situationen beschränkt sein, in denen Menschenleben oder die Sicherheit von „kritischen Anlagen“ akut bedroht sind. Diese Gesetzesanpassung wird in Regierungskreisen als notwendige Reaktion auf zuletzt vermehrte Drohnenaktivitäten bewertet. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den kürzlich gemeldeten Zwischenfällen. Dazu zählen Drohnen-Überflüge des US-Militärflugplatzes Ramstein sowie von Ausbildungsstätten, die ukrainische Soldaten beherbergen. Im November letzten Jahres wurde darüber hinaus auch ein britischer Flugzeugträger bei seinem Besuch in Hamburg von einer Drohne umflogen.