Im Fokus einer aufsehenerregenden Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht aktuell die Klage des BUND Niedersachsen gegen das geplante landseitige LNG-Terminal in Stade. Der BUND fordert die Aufhebung der Genehmigung, die vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg erteilt wurde, und führt an, das Bauprojekt verstoße gegen wesentliche nationale und internationale Klimaziele.
Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt die Klage ebenfalls und verweist auf Sicherheitsmängel und unzureichende Abstandsregelungen zu schutzbedürftigen Gebieten. Die BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner betont, dass die geplante Infrastruktur nicht mit dem gesetzlichen Ziel der Treibhausgasneutralität Niedersachsens bis 2040 vereinbar sei und die potenziellen Gefahren von Umweltkatastrophen, wie etwa einer Schiffshavarie auf der stark befahrenen Elbe, unterschätzt würden.
Eine zusätzliche Kritikpunkte bildet die fehlende Perspektive zur Umrüstung auf klimaneutrale Gase. Die Planung zweier Terminals – eines schwimmend, eines stationär – soll die deutsche Energieversorgung stabilisieren, nachdem der Ausfall russischer Gaslieferungen erhebliche Lücken gerissen hat. Doch Vertragsstreitigkeiten haben die Inbetriebnahme des schwimmenden Terminals bereits verzögert.
Neben Stade ist ein weiteres Terminal in Wilhelmshaven im Gespräch, sowie bereits in Betrieb befindliche Anlagen in Brunsbüttel und Lubmin. Die klagende Umweltschutzorganisation argumentiert, dass der Anteil von LNG am Gesamtenergieverbrauch lediglich acht Prozent ausmacht – eine Gegebenheit, die ihrer Meinung nach die Notwendigkeit eines derartigen Ausbaus infrage stellt.