Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt stellt die Bundesregierung vor große Herausforderungen. Der 'Wirtschaftsweise' Achim Truger gibt jedoch Entwarnung und sieht Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung. 'Es gibt immer noch pragmatische Lösungen, um den Schaden zu begrenzen', so Truger. Die sauberste und grundsätzliche Option sei eine Reform der Schuldenbremse. Hierbei könnte zum Beispiel festgelegt werden, dass nach einer Krise nur schrittweise zur Schuldenregel zurückgekehrt werden müsse, schlägt Truger vor. Eine weitere Möglichkeit wäre, die Ausnahmeregel der Schuldenbremse weiterhin in Anspruch zu nehmen und über mehrere Jahre eine Notlage auszurufen, da die Haushalte weiterhin betroffen seien. Als alternative Maßnahme könnte Truger eine temporäre Energie- oder Klima-Solidaritätsabgabe vorschlagen, um die fehlenden Einnahmen im Haushalt auszugleichen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Haushalt von 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Bund darf demnach die für die Bekämpfung der Corona-Krise vorgesehenen Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen. Dies hat potenziell schwerwiegende Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfonds, aus dem die Bundesregierung unter anderem Förderprogramme für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen finanzieren wollte.
Mit Blick auf die aktuellen Ereignisse bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagieren wird. Es steht viel auf dem Spiel, denn die angestrebte Energiewende und die damit verbundenen Klimaziele könnten durch die Kürzung des Klima- und Transformationsfonds gefährdet sein. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierung innovative Lösungsansätze findet, um die Schlagkraft in Sachen Klimaschutz aufrechtzuerhalten.
-Achim Truger
-Artikel-Autor: Ich